Heizungsgesetz Jetzt auf Wärmepumpe umsteigen? Die Wärmepumpenförderung 2024 im Überblick
Neben Kriegen, steigenden Lebenshaltungskosten und einer erneuten Welle von Erkältungen hat die Bundesbürger in diesem Jahr vor allem eins beschäftigt: die Novelle des Gebäudeenergiegesetztes, auch umgangssprachlich „Heizungsgesetz“ genannt. Nun machte die Regierung allen Spekulationen ein Ende und legt die neuen Beschlüsse vor. Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt damit die Weichen für den Umstieg von fossilen auf erneuerbare Ressourcen bei der Wärmeerzeugung. Dabei spielt vor allem die Wärmepumpe eine große Rolle. Der Artikel umreißt, wie die neue Wärmepumpenförderung konkret aussieht und ob es sich lohnt, über einen Tausch nachzudenken.
Was genau ist das Heizungsgesetz?
Das Heizungsgesetz ist offiziell das Gebäudeenergiegesetz, welches am 8. September 2023 von der Bundesregierung in neuer Form auf den Weg gebracht wurde. In diesem Gesetz werden die Anforderungen an Gebäude hinsichtlich ihrer energetischen Qualität, die Regelungen zum Energieausweis und die Verwendung von erneuerbaren Ressourcen für die Wärmegewinnung in Gebäuden geregelt. Das erstmals im Jahr 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiesetz hat zum Jahr 2023 eine erste Novellierung erhalten. Nun treten zum 1. Januar 2024 weitere Änderungen in Kraft.
Die öffentliche Diskussion zu den Änderungen entfachte sich vor allem am Einsatz von Wärmepumpen, welche teilweise als Zwang zum Austausch bestehender Heizungen verstanden wurde. Dem ist aber nicht so. Festgeschrieben ist nun lediglich eine Empfehlung zur Wärmepumpe, und das auch nur in bestimmten Fällen. Andere Heizungsarten, die zu mindestens 65 Prozent auf regenerative Energiequellen zurückgreifen, sind ebenfalls erlaubt, erwünscht und werden demzufolge auch gefördert.
Wen betreffen die Änderungen des GEG?
Die neue Gesetzgebung sieht lediglich in Neubauten und beim Tausch einer defekten Heizungsanlage vor. Konkret bedeutet das, dass eine bereits installierte Heizungsanlage, die beispielsweise mit Öl oder Erdgas arbeitet, nicht ausgetauscht werden muss, wenn:
- sie nicht älter als 30 Jahre ist und ohne Probleme funktioniert
- die Heizung zwar kaputt ist, aber repariert werden kann (auch hier sollte sie nicht älter als 30 Jahre sein)
- die Heizung zwar älter als 30 Jahre ist, aber mit Niedertemperaturtechnik oder spezieller Brennwerttechnik ausgerüstet ist
Ist die Heizung nicht zu reparieren, gelten aber immer noch Übergangsfristen, die je nach kommunaler Wärmeplanung variieren können.
Welche Heizungsanlagen sind ab 2024 erlaubt?
Grundsätzlich sind alle Typen von Heizungsanalgen auch ab dem Jahr 2024 weiterhin erlaubt. Die Regelung für den Einbau von Heizungsanlagen mit einem Rückgriff von 65 Prozent auf regenerative Energien gilt verpflichtend nur für Neubauten in Neubaugebieten. Das heißt im Umkehrschluss, dass in allen Bestandsbauten auch alle anderen Heizungsarten eingebaut werden dürfen. Ob das langfristig sinnvoll ist, ist eine Frage, der man sich im Hinblick auf Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten und auch hinsichtlich der Kosten stellen muss. Bei den aktuell beschlossenen Förderungen für Wärmepumpen und andere klimafreundliche Heizungslösungen, kann sich ein frühzeitiger Umstieg auf eine Wärmepumpe durchaus lohnen.
Wärmepumpenförderung 2024 – So viel schießt der Staat zu
Wer sich für eine neue Heizung und für die Wärmpumpe entscheidet, darf sich ab 2024 über höhere Fördersätze freuen. Allerdings wird die Gesamtfördersumme von 60.000 Euro auf 30.000 Euro gesenkt. Das stellt aber kein Problem dar, da Wärmepumpensysteme in der Regel zwischen 17.000 und 23.500 Euro kosten. Daher lohnt es sich, über die Anschaffung einer Wärmepumpe in den nächsten Jahren nachzudenken. Die Förderung setzt sich aus vier Teilen zusammen:
- Grundförderung von 30 Prozent
- Geschwindigkeitsbonus von 25 Prozent in den Jahren 2024 und 2025 (verringert sich danach mit jedem weiteren Jahr)
- Kreditförderung
- steuerliche Abschreibung
Zusätzlich ist eine Härtefallbonus in Höhe von zusätzlichen 30 Prozent für Haushalte mit einem Einkommen unter 40.000 Euro möglich.
Können alle Fördermöglichkeiten miteinander kombiniert werden, ist es möglich, 70 Prozent der Anschaffungskosten darüber abzudecken. Rein rechnerisch sind es 85 Prozent, die Förderboni sind aber in ihrer Gesamtheit auf 70 Prozent gedeckelt.
Letztendlich wird sich der Umstieg rechnen, denn eine moderne Wärmepumpe arbeitet deutlich effizienter als zum Beispiel eine Gasheizung. Arbeiten alte Wärmepumpen mit einer Jahresarbeitszahl von etwa 2,5 erreichen die modernen Modelle selbst sogar als Luft-Wasser-Wärmepumpe Jahresarbeitszahlen von 5. Ein Neujahrsvorsatz könnte es also sein, sich gemeinsam mit einem Energieberater mit den Möglichkeiten des Umstiegs auf eine Wärmepumpe, oder auch ein anderes System mit erneuerbaren Energien, auseinanderzusetzen.