Vermeintliche „Tierretter“ schaden eher Weitergehen...
Die aktuelle Jahreszeit bedeutet in der Tierwelt auch Nachwuchszeit: Derzeit sind viele Wildtiere mit ihren Jungtieren unterwegs. Oft wirkt es so, als seien die kleinen Nachkömmlinge allein gelassen und würden Hilfe benötigen. Doch das ist nur in Ausnahmen der Fall. Das Institut für Veterinärwesen sowie das Forstamt geben daher Hinweise zum korrekten Umgang mit allein aufgefundenen Wildtieren.
Denn diese seien nicht zwangsläufig verletzt oder krank, in der Natur wäre es völlig normal, dass Elterntiere ihre Jungen zwischenzeitlich allein zurücklassen, etwa um Nahrung zu beschaffen. Jungtiere bleiben dann nicht selten dicht an den Boden gedrückt liegen, bis die Eltern zurückkehren. Bei unverletzt aufgefundenen Jungtieren gelte immer: Hände weg und zügig weitergehen, damit die Eltern sich schnell wieder um die Versorgung ihrer Schützlinge kümmern können. Denn in der Regel nehmen Tiereltern ihre Jungen nicht mehr an, wenn sie menschlichen Geruch an sich tragen.
Bei Vögeln gilt dies nicht - bei aus dem Nest gefallenen Jungvögeln muss zwischen „Nestlingen“, die unbefiedert sind, und „Ästlingen“, die schon Gefieder haben, unterschieden werden. Nestlinge sollten wieder ins eigene Nest zurückgesetzt werden. Eine Ausnahme stellen aus dem Nest gefallenen Mauersegler oder Wanderfalken dar. Die Jungvögel können nicht einfach in das meist unerreichbar hoch gelegene Nest zurückgesetzt werden. Diese Jungvögel brauchen tatsächlich Hilfe von fachkundiger Hand. Junge, oft schon weitgehend befiederte Vögel wiederum tun ihren Eltern ihre Position durch Rufen kund. Auch diese Jungvögel brauchen trotz vermeintlicher „Hilfeschreie“ keine Unterstützung.
Hilfe durch den Menschen ist demnach nur dann gerechtfertigt, wenn junge Wildtiere offensichtlich verletzt aufgefunden werden. Keinesfalls sollte man die Tiere unüberlegt mit nach Hause nehmen. Die meisten Tiere haben hohe Ansprüche an ihre Umwelt, Haltungsbedingungen und Ernährung, die in unkundiger Hand nicht zu erreichen sind. Ohne die notwendigen Fachkenntnisse schaden vermeintliche „Retter“ den Tieren daher eher.
Nur wenn Wildtiere eindeutig verletzt, geschwächt oder unterkühlt sind und menschliche Hilfe benötigen, dürfen sie aus der Natur entnommen werden. Sie sollten zur Kontrolle zu einem Tierarzt gebracht werden, um zu klären, ob und welche Behandlung das Tier erhalten muss. Derjenige, der Wildtiere aufnimmt, ist dann dafür - samt seiner art-, fach- und tierschutzgerechten Aufzucht, Haltung, Unterbringung, Auswilderung und tierärztlicher Versorgung - verantwortlich und muss auch für die Kosten aufkommen, die das Tier verursacht. Eine dauerhafte Haltung von Wildtieren ist verboten.