Telemedizin und Cannabis: Was war bisher erlaubt?
Bereits vor Inkrafttreten des CanG war die telemedizinische Versorgung mit medizinischem Cannabis auf Rezept unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ärzte konnten Folgeverordnungen auch im Rahmen von Videosprechstunden ausstellen, sofern zuvor eine persönliche Erstkonsultation erfolgt war. Diese Praxis beruhte auf der ärztlichen Sorgfaltspflicht sowie auf den Richtlinien der Bundesärztekammer zur Telemedizin. Die Pandemie hatte zusätzlich zur Verbreitung von Telemedizin beigetragen. Viele Patienten nutzten die Möglichkeit, sich unkompliziert per Video beraten und behandeln zu lassen. Auch darüber hinaus ist die Telemedizin ein wichtiger Bestandteil der Cannabis-Versorgung.
Was regeln CanG und MedCanG jeweils – und was ändert sich konkret?
Mit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) wurde der Besitz, Konsum und Eigenanbau von Cannabis für Erwachsene zum privaten Gebrauch unter bestimmten Bedingungen entkriminalisiert. Das CanG schafft somit erstmals einen klaren rechtlichen Rahmen für den nicht-medizinischen Freizeitkonsum.
Parallel dazu wurde mit dem Medizinal-Cannabis-Gesetz (MedCanG) ein eigenständiger Rechtsrahmen für den medizinischen Einsatz von Cannabisarzneien geschaffen. Dieses Gesetz betrifft alle Patienten, die Cannabis auf ärztliche Verordnung hin zu therapeutischen Zwecken etwa zur Behandlung chronischer Schmerzen, bei neurologischen Erkrankungen oder in der Palliativmedizin verwenden.
Die Gesetzesänderung brachte auch entscheidende Neuerungen mit, die die Verschreibung zukünftig erleichtern. Dazu gehört unter anderem die Aufhebung der BtM-Rezeptpflicht, durch die Verordnungen nun auf einem regulären Kassenrezept möglich sind. Zusätzlich benötigen die Patienten vor der Erstverordnung keine Genehmigung mehr von der Krankenkasse, wenn ein Arzt mit entsprechender Spezialisierung das Rezept ausstellt. Dadurch wird die digitale Verschreibung zusätzlich vereinfacht.
Digitale Versorgung senkt die Hürden für Patienten
Spezialisierte Plattformen wie CanDoc bieten Patienten innerhalb der geltenden Regelungen einen strukturierten und digitalen Zugang zu medizinischem Cannabis. Die Vorteile liegen vor allem in der einfachen Kommunikation und der Möglichkeit, die Behandlung ortsunabhängig in die Wege zu leiten.
Der erste Schritt ist in den meisten Fällen ein Online-Fragebogen, über den medizinische Vorerkrankungen, aktuelle Beschwerden, bisherige Therapieversuche und etwaige Kontraindikationen abgefragt werden. Dieser Anamnesebogen dient als Grundlage für die ärztliche Einschätzung.
Im nächsten Schritt erfolgt eine Überprüfung durch einen approbierten Arzt, der Erfahrung in der Cannabistherapie mitbringt. Dabei werden die Angaben überprüft und die medizinische Notwendigkeit der Therapie bewertet. Bestehen keine Ausschlusskriterien, wird das Rezept ausgestellt und auf Wunsch direkt an eine Partnerapotheke weitergeleitet. In Zeiten des Apotheken Schwunds sichert das zusätzlich die Versorgung.
Für viele Menschen ist die Telemedizin mehr als nur eine praktische Alternative. Besonders für Personen mit eingeschränkter Mobilität, mit psychischen Belastungen oder in ländlichen Regionen bietet die Versorgung über digitale Anbieter einen niederschwelligen Zugang zu qualifizierter ärztlicher Hilfe. Auch Menschen, die aus beruflichen oder familiären Gründen wenig Zeit haben, profitieren von der Flexibilität.
Kritik an Online-Verschreibung: Befürchtungen über Missbrauch und Scheinindikationen nehmen zu
Trotz der Vorteile der digitalen Cannabisversorgung mehren sich auch kritische Stimmen. Besonders die vereinfachte Online-Verschreibung ruft Skepsis hervor. Kritiker befürchten, dass die niedrigschwellige Zugänglichkeit zu medizinischem Cannabis über Online-Plattformen Missbrauch und Scheinindikation begünstigen könnte.
Insbesondere der einfache Zugang über einen Fragebogen wird als potenzielle Schwachstelle angesehen. Es bestehe das Risiko, dass die Online-Verschreibung missbraucht wird und Cannabis nicht aus medizinischer Notwendigkeit, sondern zum Freizeitkonsum verschrieben wird.
Fazit: Weg für digitale Verordnung geebnet
Das neue Medizinal-Cannabis-Gesetz bringt mehr Klarheit und reduziert bürokratische Hürden für Patienten, die auf digitale Versorgung angewiesen sind. So können sowohl Erstverordnungen als auch Folgerezepte im Rahmen der Telemedizin erfolgen, sofern eine Indikation vorliegt.
Anbieter wie CanDoc eröffnen damit neue Zugänge für Menschen, die Cannabis für die Behandlung ihrer Beschwerden benötigen. Die Kombination aus digitaler Versorgung, qualifizierter ärztlicher Betreuung und rechtskonformer Umsetzung macht die Telemedizin zu einer idealen Ergänzung der Regelversorgung.
Die weitere Entwicklung hängt nun davon ab, wie die gesetzlichen Vorgaben in der Praxis angewendet und kontrolliert werden. Das digitale Modell zeigt schon jetzt, dass die Verordnung von medizinischem Cannabis unbürokratisch und verantwortungsvoll möglich ist.