Auto Tipps für den Wechsel der Kfz-Versicherung

Jedes Jahr erhalten Autofahrer ein Schreiben ihrer Kfz-Versicherung mit dem zu zahlenden Beitrag für das Folgejahr. Viele Verbraucher überlegen dann, ob es sich anbietet, die Kfz-Versicherung zu wechseln, um Kosten zu sparen. Tatsächlich zeigt der Anbietervergleich, dass die Differenz zwischen teuren und günstigen Tarifen für die Autoversicherung oft mehrere hundert Euro beträgt. Aber wann bzw. zu welchem Zeitpunkt kann oder darf man aus rechtlicher Sicht überhaupt wechseln und was ist dabei zu beachten? Diese und weitere Fragen rund um den Versicherungswechsel bei Kraftfahrzeugen beantworten wir für Sie in diesem Artikel.

Tipps für den Wechsel der Kfz-Versicherung
Foto: Pixabay/Schwoaze

Wann ein Wechsel der Kfz-Versicherung möglich ist 

Grundsätzlich gibt es zwei Zeitpunkte, die für einen ordentlichen Wechsel der Kfz-Versicherung infrage kommen: wenn der laufende Vertrag für die bestehende Police endet und bei einer Beitragserhöhung durch den Versicherungsgeber. 

Wechsel zum Vertragsende 

In den meisten Fällen läuft die Kfz-Versicherung zum Ende des Kalenderjahres aus, also jeweils zum 31. Dezember. Ist dies gemäß Ihres laufenden Vertrages der Fall, können Sie die bestehende Versicherung für ihr Auto, Motorrad oder ein anderes Kraftfahrzeug zu diesem Datum ordentlich kündigen, um zu einem anderen Versicherungsgeber bzw. in einen anderen Tarif zu wechseln. Die neue Kfz-Versicherung beginnt dann ohne Übergangsphase direkt am 1. Januar. Die Vertragslaufzeit kann je nach Anbieter und tariflichen Regelungen unter Umständen auch vom Kalenderjahr abweichen. In solchen Fällen beginnt der Versicherungsschutz zum Wunschdatum und ist ab dann für zwölf Monate wirksam. 

Hinweis: Die Kündigungsfrist zum Vertragsende beträgt im Regelfall einen Monat. Somit ist der Stichtag bei einem Kündigungswunsch der 30. November. Spätestens bis zu diesem Datum muss die schriftliche Kündigung bei Ihrem Versicherungsgeber eingegangen sein, um die Kfz-Versicherung wechseln zu können. 

Wechsel bei Beitragserhöhung 

Erhöht Ihr Versicherungsgeber den zu zahlenden Beitrag für Ihre Autoversicherung, haben Sie das Recht vom Kfz-Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Der Versicherungsgeber ist vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, im Falle einer Beitragserhöhung diese dem Versicherungsnehmer schriftlich mitzuteilen. Im Kündigungsschreiben müssen Sie lediglich auf die Mehrkosten hinweisen und als Grund “wegen Beitragserhöhung” anführen. Ab dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen der Versicherungsgeber die Beitragserhöhung mitgeteilt hat, greift die einmonatige Sonderkündigungsfrist. 

In welchen Situationen sich ein Kfz-Versicherungswechsel lohnt 

Bei einem Fahrzeugwechsel 

Wenn Sie ihr Fahrzeug wechseln, ist der Abschluss einer neuen Police erforderlich. Denn Autoversicherungen sind immer fahrzeuggebunden, d. h. jedes Auto benötigt seine eigene Versicherung. Der Zeitpunkt bietet sich an, um zu prüfen, ob ein eventueller Wechsel zu einem anderen Anbieter bzw. in einen neuen Tarif Sparpotenziale bietet. 

Wenn Sie in eine andere Region umziehen 

Wenn Sie ihren Hauptwohnsitz wechseln und in eine andere Region ziehen, ändert sich dementsprechend Ihre Regionalklasse. Da die Schaden- und Unfallbilanz je nach Bezirk oder zwischen ländlichen Gegenden und Großstädten stark variiert, kann ein Umzug dafür sorgen, dass sich Ihre Regionalklasse verbessert oder verschlechtert. Ein Wechsel kann dann ratsam sein zudem eventuell auch Tarifanpassungen sinnvoll sind, weil in der Stadt andere Leistungen wichtig sind als auf dem Land. Ein Wechsel der Regionalklasse führt allerdings nicht zu einem Sonderkündigungsrecht. 

Viele Versicherer bieten Wechselprämien 

Für den Wechsel zu einem neuen Versicherungsgeber können Sie mitunter einen Bonus bekommen. Denn um Neukunden zu gewinnen, bieten viele Anbieter eine Prämie für wechselwillige Versicherungsnehmer. Sofern der gewünschte Tarif günstiger ist als ihre bisherige Kfz-Versicherung können Sie somit doppelt profitieren: durch eine Prämie und günstigere Beiträge. 

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