1. Düsseldorf

E-Scooter Düsseldorf Missbrauch Regeln

Die Stadt plant strengere E-Scooter-Regeln : Gegenstoß

Seit Mitte 2019 vermieten inzwischen fünf Anbieter E-Scooter im öffentlichen Straßenraum der Stadt. Die Gesamtflotte umfasst 12.700 Fahrzeuge (Stand: August 2021). In der Realität brachte das neue Sharing-Angebot aber auch erhebliche Probleme mit sich. Jetzt plant die Stadt den Gegenstoß.

Regelmäßig gebe es Meldungen, dass die E-Scooter ordnungswidrig gefahren und verbotswidrig abgestellt werden. Dies beeinträchtige insbesondere den innerstädtischen Fußgängerverkehr erheblich, moniert die Stadt. Um dies zu unterbinden und störende Auswirkungen auf das Stadtbild zu verringern, besteht aus deren Sicht weiterer Handlungsbedarf.

Strengere Regelungen sieht deshalb eine „Scooter-Strategie für den Umgang mit E-Scooter-Sharing in Düsseldorf“ vor. Sie wurde vom Amt für Verkehrsmanagement unter Beteiligung weiterer Fachämter, städtischer Töchter und Ordnungsbehörden entwickelt. Die geplanten Maßnahmen sollen am 27. Oktober dem Ordnungs- und Verkehrsausschuss (OVA) vorgestellt und zum Beschluss vorgelegt werden.

Eckpunkte der strategischen Vorgehensweise sind eine annähernde Hallbierung der E-Scooter-Flottenobergrenze auf 6500, eine flächendeckende innerstädtische Parkverbotszone mit der Einrichtung von festen Scooter-Stationen, Kontrollen sowie die Erhöhung der Sondernutzungsgebühr für die Anbieter. Letztere soll pro Fahrzeug von 20 auf 50 Euro pro Jahr steigen.

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Vorgesehen ist zudem eine Differenzierung der Regelungen zwischen dem Innenstadtbereich, der die Stadtteile Altstadt, Carlstadt und Stadtmitte umfasst, und dem restlichen Stadtgebiet. Im Innenstadtbereich (Gebiet A) soll das Abstellen der E-Scooter künftig nur noch auf festgelegten Stationen möglich sein. Aufgrund der geringen Flächenverfügbarkeit kann es nach Stadt-Angaben in Einzelfällen notwendig sein, PKW-Stellplätze umzuwidmen, im Regelfall jedoch maximal ein Stellplatz pro Station.

Mit dem Konzept einher geht eine Limitierung der E-Scooter im Innenstadtbereich. Zukünftig soll die Flottenobergrenze im Gebiet A auf Basis der zur Verfügung gestellten Abstellmöglichkeiten auf 1.800 Stück festgesetzt werden. Im restlichen Stadtgebiet (Scooter-Gebiet B) können die Fahrzeuge nach dem „free floating“-Prinzip überall im öffentlichen Raum abgestellt werden. Auf Flächen, die in den jeweiligen Anbieter-Apps als Parkverbotszone gekennzeichnet sind, bleibt das Abstellen verboten; ansonsten gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO).