„Bis 2030 fallen rund 110.000 Mietsozialwohnungen in NRW aus der Bindung. 2025 wurden lediglich 8.037 solcher Wohnungen neu gebaut. Wenn kein Umdenken in der Politik stattfindet, werden wir weiterhin Jahr für Jahr einen historischen Tiefststand an Sozialwohnungen betrauern müssen“, so Hans-Jochem Witzke, erster Vorsitzender des Deutschen Mieterbunds NRW. Die Landesregierung mache sich einen schlanken Fuß und plane für 2026 nur 172 Mio. Euro an Mitteln für die Wohnraumförderung, während der Bund dem Land dreimal so viel zur Verfügung stelle. „Das Land muss deutlich mehr Geld in die Hand nehmen und durch die Gründung einer Landeswohnungsgesellschaft wieder selbst als Bauherr auftreten“, sagt Witzke. „Niedersachsen und Bayern sind diesen Schritt in den vergangenen Jahren gegangen.“
Weiter kritisiert der Mieterbund-Chef: „In den Großstädten hat fast die Hälfte der Bevölkerung einen Anspruch auf eine Sozialwohnung, in Düsseldorf etwa sind aber nur 4,6 Prozent der Geschosswohnungen in der Preisbindung. Pflegekräfte, Busfahrer oder Erzieherinnen, also jene, die den Laden am Laufen halten, haben kaum mehr eine Chance auf eine bezahlbare Wohnung in der Nähe ihrer Arbeitsstelle. Das ist für die Betroffenen ein großes Problem und für die Wirtschaft zunehmend auch.“
Wenn es um die Förderzahlen geht, spreche die Ministerin von „geförderten Wohnungen“. Die Summe von 13.356 dieser Wohnungen, gliedere sich demnach wie folgt auf:
957 geförderte Eigentumsmaßnahmen
8.037 geförderte neu gebaute Mietwohnungen
2.630 geförderte Wohnungen durch Modernisierungszuschüsse
1.732 Verlängerungen oder Ankäufe von Belegungsrechten, was keinen zusätzlichen Wohnraum schaffe.
Dem Mieterbund zufolge gab es Ende 2024 in NRW laut der NRW.BANK noch knapp über 414.000 Mietsozialwohnungen. 1990 waren es dreimal so viele. Der Bestand nimmt demnach kontinuierlich ab, da durch die zeitlich befristete Preisbindung jährlich mehr Wohnungen aus der Bindung fallen würden als neu hinzukommen. Man erneuere als Mieterbund daher die Forderung nach einer landeseigenen Wohnungsgesellschaft. Dann blieben die vielen Hundert Millionen Euro, die heute über die Wohnraumförderung an private Investoren gegeben würden, den Bürgern als reales Landesbauvermögen dauerhaft erhalten. Außerdem fielen einmal geförderte preisgebundene Wohnungen nicht nach 20 oder 25 Jahren aus der Bindung.