Feuerwehr appelliert zum Jahreswechsel an Verantwortung der Menschen Silvester nicht ins Krankenhaus „knallen“!

Silvester darf wieder uneingeschränkt „gefeuerwerkt“ werden? Nicht so ganz, in Düsseldorf ist es in der Altstadt und an einigen anderen Stellen sogar verboten.

Beim Silvester-Feuerwerk grundsätzlich vorsichtig sein.

Foto: pixabay

Auch darf laut Ordnungsamt nur am 31. Dezember und 1. Januar „geknallt“ werden darf. Alles andere sei eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden könne. Das Abbrennen von Feuerwerk in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- oder Seniorenheimen ist untersagt. Außerdem gilt auch in diesem Jahr ein Feuerwerksverbot in Altstadt von Sonntag, 31. Dezember, 20 Uhr, bis Montag, 1. Januar 2023, 6 Uhr.

Die Feuerwehr Düsseldorf erinnert daran, dass es wegen unsachgemäßen Umgangs mit Böllern und Raketen jedes Jahr an Silvester und Neujahr zu Einsätzen kommt, bei denen zum Teil schwere Verletzungen behandelt werden müssen. „Wir möchten niemandem das Abschießen von Feuerwerk verbieten. Aber jeder, der Böller, Knallfrösche, Goldregen oder Raketen abschießt, sollte bedenken, dass davon bei unsachgemäßem Gebrauch erhebliche Gefahren für Leib und Leben ausgehen können“, erklärt Carsten Hahn, stellvertretender Leiter der Feuerwehr.

Dies bestätigt die Statistik der vergangenen Neujahrsnächte: Immer wieder kommt es zu Verbrennungen im Gesicht und an den Händen, Augenverletzungen und Gehörschäden. Aber auch abgerissene Finger können das Resultat sein, wenn ein Böller in der Hand explodiert. Vom Silvesterabend 2021 bis zum frühen Morgen des neuen Jahres 2022 etwa mussten 104 Menschen (Vorjahr: 106) durch den Rettungsdienst versorgt werden.

Einige Tipps zum sachgerechten Umgang mit Feuerwerkskörpern und Raketen:

- Nur in Deutschland zugelassenes Feuerwerk verwenden.

- Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen (Ausnahme sind für alle Altersklassen frei gegebene Produkte) oder alkoholisierten Menschen.

- Unbedingt vor dem Zünden die Gebrauchsanweisung lesen, Feuerwerk nur im Freien verwenden. 

- Nach dem Anzünden der Zündschnur mindestens acht Meter Sicherheitsabstand einhalten.

- Ausreichend Sicherheitsabstand zu anderen Menschen, Gebäuden, Bäumen und Fahrzeugen einhalten. 

- Feuerwerk nicht bündeln oder gemeinsam anzünden; auch nicht in Dosen, Flaschen, Briefkästen oder Altpapiercontainern zünden.

- Besonders bei Kindern auf schwer entflammbare Kleidung achten, Silvester keine Kunstfaserstoffe wie etwa Fleece anziehen.

- Vermeintliche Blindgänger nicht anfassen, mit Wasser übergießen und unbrauchbar machen.

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