7-Tage-Inzidenz bei 73 - Corona-Schutzmaßnahmen verschärft Sperrstunde bereits ab 23 Uhr

Seit dem Wochenende gelten die von Ministerpräsident Armin Laschet vorgestellten neuen Schutzmaßnahmen, um den steigenden Infektionszahlen in ganz Nordrhein-Westfalen entgegen zu wirken. Die darin festgelegten Regelungen gelten auch in der Düsseldorf, das derzeit mit einer 7-Tages-Inzidenz von 73,2 (Stand: Montag, 19. Oktober, Vortag: 72,3) die kritische Stufe von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen dauerhaft überschreitet.

Neue Coronaschutzverordnung Düsseldorf Sperrstunde ab 23 Uhr
Foto: Christo Anestev auf Pixabay

Änderungen zu bisher bestehenden Regelungen sind unter anderem die Sperrstunde, Kontaktbeschränkungen bei privaten Feiern, Teilnehmeranzahl an Veranstaltungen sowie Maskenpflicht in Teilen des öffentlichen Raums. Weiterhin gültig ist die Maskenpflicht auf Märkten sowie die Regelung, dass sich nur noch fünf Personen außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten dürfen.

Es gilt die von der Landesregierung festgelegte Sperrstunde und das Alkoholverkaufsverbot von 23 bis 6 Uhr. Sämtliche gastronomische Betriebe in der Landeshauptstadt müssen folglich in dieser Zeit schließen und sowohl gastronomische Betriebe, als auch Tankstellen, Kioske und Trinkhallen dürfen in dieser Zeit keinen Alkohol verkaufen.

Ab einer Inzidenz von 50 sind Feste in Familien- und Freundeskreis in der Öffentlichkeit nicht wie bisher auf 25, sondern auf 10 Personen beschränkt. Diese Regelung gilt mit dem heutigen Montag auch in Düsseldorf. Veranstaltungen dürfen zudem nur noch mit 100 statt bisher 250 Personen stattfinden - unabhängig davon, ob diese im Freien oder in geschlossenen Räumen abgehalten werden. Mit einem besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzept kann die Teilnehmerzahl nach Genehmigung durch die zuständige Behörde auf bis zu 250 Personen erhöht werden.

Bestandteil der bisherigen Schutzmaßnahmen war unter anderem die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung auf Märkten zu tragen. Dazu gehören Wochenmärkte ebenso wie Trödelmärkte, Flohmärkte etc. Diese Regelung bleibt bestehen. Zudem hatte die Landeshauptstadt für 13 Bereiche rund um Altstadt und Hauptbahnhof, stark frequentierte Stadtteilzentren in Kaiserswerth, Rath, Gerresheim, Düsseltal, Pempelfort, Oberkassel, Friedrichstadt, Unterbilk, Oberbilk, Eller, Garath und Benrath, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im Freien empfohlen. Die Landesregierung hat nun eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verankert für Gebiete, in denen der notwendige Abstand nicht einzuhalten ist. ´Die Gebiete im Überblick:

1. Kaiserswerth: Kaiserswerther Markt/Klemensplatz

2. Rath: Westfalenstraße/Westfalencenter

3. Gerresheim: Benderstraße/Dreherstraße/Fußgängerzone

4. Düsseltal: Rethelstraße

5. Pempelfort: Nordstraße/Duisburger Straße

6. Oberkassel: Belsenplatz/Teile der Luegallee

7. Stadtmitte: Der gesamte Bereich zwischen Altstadt im Westen, Graf-Adolf-Straße im Süden, Hauptbahnhof im Osten und Schadowstraße/Am Wehrhahn im Norden

8. Friedrichstadt/Unterbilk: Friedrichstraße, Düsseldorf-Arcaden, Bilk S-Bahnhof

9. Unterbilk: Bilker Allee, Bilker Kirche, Lorettostraße

10. Oberbilk: Kölner Straße

11. Eller: Gumbertstraße, Gertrudisplatz

12. Benrath: Innenstadt, Fußgängerzone

13. Garath: Stadtteilzentrum

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