Im Rhein herrscht Lebensgefahr Bereits 37 Rettungseinsätze in diesem Jahr

Die sommerlichen Temperaturen locken viele Menschen zum Bad ins kühle Nass. Doch das Schwimmen birgt vor allem in Freigewässern Gefahren. Die Vertreter von Feuerwehr, Deutsche Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG), Wasserwacht und Wasserschutzpolizei betonen: "Auch geübte Schwimmer können bei Unterströmungen in Not geraten." In den vergangenen Jahren wurde der Rhein immer wieder zur Todesfalle – im Rhein herrscht Lebensgefahr! Bereits 37 Einsätze gab es in diesem Jahr schon.

Dieses Jahr musste die Düsseldorfer Feuerwehr bereits 37 Mal zur Personenrettung an den Rhein ausrücken. Dabei konnten fünf Menschen nur noch tot aus dem Wasser geborgen werden.

Foto: mivi

Im Jahr 2018 rückte die Feuerwehr Düsseldorf zu insgesamt 61 (2017: 50) Meldungen zu "Personen im Rhein" aus. Dabei konnten 18 (2017: 21) Menschen gerettet werden, davon mussten 15 (2017: 12) ins Krankenhaus transportierten werden, für zwei Menschen kam jede Hilfe zu spät (2017: 2).

Dieses Jahr musste die Düsseldorfer Feuerwehr bereits 37 Mal zur Personenrettung an den Rhein ausrücken. Dabei kamen fünf Menschen zur weiteren medizinischen Versorgung ins Krankenhaus. Ebenfalls fünf Menschen konnten nur noch tot aus dem Wasser geborgen werden.

Seit Donnerstag, 25. Juli, werden zwei weitere junge Männer im Rhein vermisst. Am Paradiesstrand in der Nähe der Hafeneinfahrt waren insgesamt drei Männer ins Wasser gegangen und von der Welle eines vorbeifahrenden Schiffes mitgerissen worden.

Zwei konnten sich selber wieder an Land retten, nach dem dritten Beteiligten suchten die Einsatzkräfte von Feuerwehr, Polizei und DRLG über eine Stunde zu Land, zu Wasser und in der Luft. Er konnte allerdings nicht mehr gefunden werden.

Nur kurz nach Beendigung des Einsatzes am Paradiesstrand kam erneut eine Meldung über einen untergegangenen Schwimmer im Bereich Urdenbach. Obwohl die Einsatzkräfte aus Düsseldorf am rechten Rheinufer und Dormagen auf der linken Rheinseite schnell vor Ort waren, musste auch hier die Suche nach über einer Stunde erfolglos abgebrochen werden.

Bereits am 29. April meldeten Passanten der Feuerwehr eine Frau, die sich im Bereich des Tonhallen-Ufers an der Kette eines Steigers festhielt. Feuerwehrkräfte ausgerüstet mit Überlebensanzügen und durch Leinen gesichert stiegen in das Wasser und konnten die Frau nur wenige Augenblicke später retten. Nach einer medizinischen Erstversorgung durch den Notarzt transportierte ein Rettungswagen die Verletzte anschließend in ein Krankenhaus.

Der Sprung ins kühle Nass kann tödlich enden:

Ende Mai 2017 rettet die Feuerwehr einen 40 Jahre alten Mann aus dem Rhein in Höhe des Parlamentsufers, trotz sofort eingeleiteter Reanimation verstarb der nächtliche Schwimmer im Krankenhaus.

Ein 18-jähriger Mann verstarb im August 2016 Höhe Einbrungen beim Versuch, sich kurz abzukühlen.

Im Mai 2015 verunglückte ein Mönchengladbacher im Rhein – er starb später in der Uniklinik Düsseldorf.

Auch 2014 starben ein Mann im Rhein und einer im Angermunder Baggersee.

Die meisten Unfälle dieser Art verzeichnete die Feuerwehr im Supersommer 2003 – fünf Menschen kamen dabei ums Leben.

Im Rhein ist das Schwimmen nach der Verordnung über das Baden in den Bundeswasserstraßen Rhein und Schifffahrtsweg Rhein-Kleve in bestimmten Zonen generell verboten. So gilt 100 Meter oberhalb und unterhalb von Rheinhäfen Badeverbot. An Brücken, Schiffs- und Fährlandestellen, Schleusen, Vorhäfen, Umschlagstellen und Werften darf ebenfalls nicht geschwommen werden. Auch andernorts ist Baden im Rhein lebensgefährlich. Beispielsweise an so genannten Kribben – ins Wasser ragende Kiesflächen – bilden sich oft tückische Strudel und Strömungen. Strömung herrscht auch in der Fahrrinne. Wenn ein Schiff vorbeifährt, zieht dies das Wasser an. Der Eindruck des niedrigeren Wasserstandes verlockt Kinder, in den Fluss zu waten. Unterschätzt wird die Gefahr des "Rückschwalles": Das Wasser kehrt in Wellen zurück.

Wo das Baden erlaubt ist

Baden ist erlaubt, wo Aufsicht vorhanden ist, also am Unterbacher See (Nord- und Südstrand). Für alle anderen Baggerseen gilt Badeverbot, das sind die:

  • Angermunder
  • Baggerseen westlich und östlich des Heiderweges
  • Suitbertussee
  • Fliednersee
  • Lambertussee in Kaiserswerth
  • Lichtenbroicher Baggersee am Flughafen
  • Südpark-See
  • Unisee
  • Elbsee Süd und Nord

Generell sollten Menschen, die zum Baden gehen, einige Regeln beachten. Die Feuerwehr der Landeshauptstadt, die DLRG, die DRK-Wasserwacht und die Wasserschutzpolizei appellieren, die Baderegeln einzuhalten:

  • Nie überhitzt ins Wasser gehen
  • nie alkoholisiert schwimmen gehen
  • nie mit vollem Magen ins Wasser gehen
  • nie mit ganz leerem Magen schwimmen gehen
  • Eltern sollten ihre Kinder an den Gewässern immer im Auge behalten
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