Erste Corona-Lockerungen Kleine Schritte in die Normalität

Die Bundesregierung hat sich in Abstimmung mit den 16 Ländern auf eine Fortsetzung des bestehenden Kontakt-Distanzgebots bis zum 3. Mai weitgehend verständigt. Aber es gibt auch erste Lockerungen, in Düsseldorf auch im Schulbetrieb.

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Foto: Ilham Fitrotul Hayat - Flaticon

Geschlossen bleiben erst einmal Restaurants, Bars und Kneipen, Friseure konkret bis zum 4. Mai. Auch sind Großveranstaltungen bis zum 31. August verboten. Das bedeutet unter anderem, dass die Düsseldorfer Schützenfeste in diesem Zeitraum ausfallen, darunter auch die Große Kirmes am 17. Juli. Für die Fortuna ist damit endgültig klar: Wenn es mit der aktuellen Bundesliga-Saison weiter gehen sollte, dann nur vor Geisterkulisse.

Unter besonderen Hygieneauflagen können dagegen Einzelhändler mit bis zu 800 qm Geschäftsfläche ab Montag wieder öffnen, darunter etwa Kfz- und Fahrradhandel, Buch- und Möbelläden oder Telekommunikationsunternehmen. Mit einzuhaltenden Abstandsregeln sind auch Besuche in Zoos, Museen und botanischen Gärten wieder zugelassen. Es besteht allgemein eine Empfehlung für das Tragen von Schutzmasken, allerdings keine Pflicht.

Forsch geht es in NRW bei der Wiederaufnahme des Schulbetriebs zu. Während in Bayern hier erst wieder am 11. Mai schrittweise geöffnet wird, hat NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer den Start für die Abschlussjahrgänge im Abitur und der mittleren Reife auch in Berufskollegs auf den 23. April angesetzt. Unter Einbeziehung von Konzepten für besondere Schutzmaßnahmen. Grundsätzlich ist Michael ↓

Suermann, Vorsitzender des Verbandes der Lehrerinnen und Lehrer an Berufskollegs (vlbs) in Düsseldorf, einverstanden: „Berufliche Bildung ist das Rückgrat der Wirtschaft. Von daher ist es grundsätzlich sehr zu begrüßen, dass die Berufskollegs möglichst zeitnah wieder geöffnet werden. Bildung ist wichtig.“ Aber: „Gesundheitsschutz geht eindeutig vor“, so Suermann weiter.

Der vlbs erwarte verbindliche Leitlinien im Sinne eines Kriterienkatalogs für ein Schutzkonzept, bevor der Unterricht bzw. der Prüfungsbetrieb beginnen kann. „Schulträgern und Schulen muss angemessene Zeit gegeben werden, um diese Rahmenbedingungen kompromisslos umzusetzen.“

Zudem sei es neben den schulorganisatorischen Rahmenbedingungen erforderlich, Risikogruppen klar zu definieren. Suermann: „Besonders gefährdete Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler dürfen  nicht zum Schulbesuch gezwungen werden.“ Das Gleiche gelte auch für Personen, die familiär im engen Kontakt mit Risikopersonen stehen. Hier sollten organisatorische Alternativen, wie zum Beispiel Unterricht über digitale Medien, in den Fokus genommen werden.

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