Ab 6. Mai Umweltspuren werden wieder aktiviert

Die Stadt Düsseldorf nimmt die Umweltspuren wieder in Betrieb. Parallel dazu fallen für das Parken auf öffentlichen Parkplätzen wieder Gebühren an. Der P&R-Platz an der Ickerswarder Straße wird ab 6. Mai zur Nutzung frei gegeben.

 Auch die Umweltspur an der Werstener Straße wird wieder in Betrieb genommen.

Auch die Umweltspur an der Werstener Straße wird wieder in Betrieb genommen.

Foto: Anne Orthen (ort)

Ab Mittwoch, 6. Mai, werden die Umweltspuren Merowingerstraße, Prinz-Georg-Straße und Werstener Straße wieder aktiviert. Die Beschilderung wird entsprechend angepasst. Parallel dazu werden auf öffentlichen Parkplätzen - wie zuvor - wieder Parkgebühren erhoben.

Gebührenfrei dagegen ist das Parken auf dem neu errichteten P&R-Platz an der Ickerswarder Straße, der passend ab Mittwoch, 6. Mai, offiziell zur Nutzung frei gegeben wird. Dieser Park&Ride-Platz ist einer der ersten in einer Reihe zu bauender Umsteigeanlagen für Pendler. Die Aufhebung des Testbetriebs der Umweltspuren und der einstweilige Verzicht auf die Parkgebühren war erfolgt, weil, gemäß den Vorgaben des Robert-Koch-Institutes zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus, die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs vermieden werden sollte. Inzwischen können Busse und Bahnen unter Zuhilfenahme eines Mundschutzes und weiteren Vorkehrungen wieder genutzt werden.

Die Rheinbahn fährt inzwischen auch wieder den regulären Takt. Die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen wird durchgehend eingehalten, Verstöße von der Rheinbahn sofort verfolgt. Aus Sicht des Infektionsschutzes ist die Sicherheit im Öffentlichen Personennahverkehr gewährleistet. Daher hat Oberbürgermeister Thomas Geisel nach Beratung und mit Unterstützung durch den Krisenstab am heutigen Montag, 4. Mai, entschieden, den Testbetrieb der Umweltspuren ab Mittwoch, 6. Mai, fortzuführen und auf öffentlichen Parkplätzen wieder Parkgebühren zu erheben.

Mit der Wiederaufnahme des Testbetriebes an den Umweltspuren erfolgt eine Änderung: Die Sonderfahrspuren dürfen von Bussen, Fahrrädern, Taxen und elektrisch betriebenen Fahrzeugen befahren werden. Für Fahrgemeinschaften sind die Sonderfahrspuren aufgrund der Regelungen der neuen Straßenverkehrsordnung nicht mehr freigegeben.

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