Inzidenzwert in Düsseldorf stabil und entscheidend unter 35 Weitere Corona-Lockerungen ab Freitag, 11. Juni

Weil die Inzidenz in Düsseldorf seit mehr als fünf Werktagen stabil unter 35 liegt, sind nun gemäß der Coronaschutzverordnung des Landes NRW weitere Lockerungen ab Freitag, 11. Juni, umsetzbar.

 Der Inzidenzwert in Düsseldorf sinkt, der Grad der Lockerungen steigt.

Der Inzidenzwert in Düsseldorf sinkt, der Grad der Lockerungen steigt.

Foto: Julia Brabeck/ Archiv

Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: „Inzwischen ist die 7-Tage-Inzidenz in Düsseldorf unter 35 gesunken. Das bedeutet weitere Lockerungen - auch auf lokaler Ebene. Gleichzeitig möchte ich mich  bei allen Düsseldorferinnen und Düsseldorfern bedanken, dass sie sich an die Maskenpflicht und das Verweil- und Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum gehalten haben. So haben Sie zu der positiven Entwicklung der Corona-Infektionszahlen in Düsseldorf beigetragen. Lassen Sie uns gemeinsam diesen eingeschlagenen Weg fortsetzen.“

Stadtdirektor und Krisenstabsleiter Burkhard Hintzsche appelliert. „Bitte beachten Sie weiterhin Abstandsgebote und Maskenpflicht, wo es geboten ist. Nur wenn alle weiter mitziehen, wird es uns gelingen, die Infektionszahlen und damit die 7-Tage-Inzidenz weiter niedrig zu halten, was uns die neu gewonnenen Freiheiten längerfristig sichert",

Die Lockerungen gelten ab Freitag, 11. Juni. Einzelheiten dazu zeigt die nachfolgende Übersicht.

 - Private Kontakte

Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt. Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für 100 Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten erlaubt. Vollständig geimpfte und genesene Personen im Sinne der Ausnahmeverordnung des Bundes werden nicht mitgezählt.

 - Lokale Maskenpflicht

Die lokale Maskenpflicht im öffentlichen Raum in den drei Gebieten Altstadt einschließlich Rheinpromenade, Innenstadt und Hauptbahnhof, wird aufgehoben. 

- Maskenpflicht gemäß Coronaschutzverordnung NRW

Zu beachten ist, dass die Maskenpflicht, wie sie die Coronaschutzverordnung des Landes NRW vorsieht, bestehen bleibt. Die Maskenpflicht des Landes gilt - im Gegensatz zur kommunalen Maskenpflicht, die ausschließlich im Freien verfügt worden ist - im Schwerpunkt in geschlossenen Räumen wie zum Beispiel in Bussen und Bahnen, im Einzelhandel, in Arztpraxen oder bei Friseurdienstleistungen.

 - Verweil- und Alkoholkonsumverbot in der Altstadt

Das lokale Verweil- und Alkoholkonsumverbot im Gebiet der Altstadt und der Rheinpromenade wird aufgehoben.

- Kultur Veranstaltungen

Außen und innen Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 1.000 Personen erlaubt, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorhanden sind. Nicht berufsmäßiger Probenbetrieb kann innen mit 50 Personen und Test stattfinden, mit Gesang/Blasinstrumenten mit 30 Personen und Test.

 - Ergänzung Kultur

Ab 1. September 2021 können Musikfestivals mit bis zu 1.000 Zuschauern durchgeführt werden, wenn negative Tests und ein genehmigtes Konzept vorliegen.

- Sport

Außen und innen ist Kontaktsport mit bis zu 100 Personen möglich, sofern negative Tests vorliegen. Außen sind in Sportstätten mehr 1.000 Zuschauer erlaubt - wobei maximal 33 Prozent der Kapazität der Sportstätte ausgeschöpft werden darf. Innen sind in Sportstätten bis zu 1.000 Zuschauer (maximal 33 Prozent der Kapazität) erlaubt, sofern negative Tests, ein Sitzplan sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorhanden sind. Da auch die Landesinzidenz derzeit ebenfalls unter 35 liegt, ist der Innensport ohne vorherigen Test möglich.

 - Ergänzung Sport

Ab 1. September 2021 Sportfeste ohne Personenbegrenzung sind mit genehmigtem Konzept und mit negativen Tests erlaubt. Bei Veranstaltungen außerhalb von Sportanlagen entfällt das Testerfordernis.

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