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Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall

Detektei : Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall

Lohnfortzahlungsbetrug ist ein Straftatbestand und wird von den Behörden strafrechtlich verfolgt. Wird gerichtsfest nachgewiesen, dass eine Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht wurde, haben Arbeitgeber das Recht zu einer fristlosen Kündigung. Um die nötigen Beweise zu sammeln, ist es ratsam, mit einer professionellen Detektei zusammenzuarbeiten. Diese hält bei der Beschaffung der nötigen Beweise die rechtlichen Bestimmungen ein, sodass die gefundenen Daten anschließend genutzt werden können. Dieser Ratgeber stellt die Arbeit von Wirtschaftsdetekteien vor und erklärt, wie diese erfolgreich bei der Aufklärung von Lohnfortzahlungsbetrug helfen.

Lohnfortzahlungsbetrug kostet Unternehmen viel Geld

 Lohnfortzahlungsbetrug kommt in Deutschland erschreckend oft vor, obwohl die Krankenstände immer weiter abnehmen. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Einige Arbeitnehmer wollen sich einfach einen schönen Tag machen und bleiben der Arbeit deshalb fern. Andere wollen sich etwas schwarz dazuverdienen und müssen daher bei einem anderen Arbeitgeber sein. Wieder andere sind mit ihrer Arbeit oder dem Arbeitgeber nicht zufrieden und haben innerlich schon gekündigt. Deswegen wollen sie sich selbst bereichern und dem Betrieb schaden.

 In all diesen Fällen entstehen für die Firmen teilweise extrem hohe Kosten. Nicht nur geht ihnen die Produktivität der Arbeitnehmer verloren, sie müssen auch noch deren Lohn weiter entrichten. Es lohnt sich daher, bei einem begründeten Verdacht, in eine professionelle Detektei zu investieren, die die Arbeitnehmer observiert und Recherchen anstellt. Sollte sich der Verdacht erhärten, können die Arbeitgeber die betrügerischen Angestellten fristlos kündigen und eine Menge Geld sparen.

 Eine Detektei arbeitet diskret und professionell

 Bei einer Investigation zu Lohnfortzahlungsbetrug ist es wichtig, diskret vorzugehen. Es ist für das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht förderlich, wenn letzterer zu unrecht verdächtigt wurde. Außerdem müssen bei der Observation rechtliche Vorgaben eingehalten werden, damit die gesammelten Daten gerichtsfest sind. Eine professionelle und erfahrene Detektei legt daher großen Wert auf Diskretion und arbeitet unauffällig, um die Mandanten zu schützen und ihnen die bestmöglichen Ergebnisse liefern zu können.

Zu dieser Diskretion gehört, dass die Wirtschaftsdetektive die Identität der Mandanten nicht kennen. Sie bekommen lediglich einen Auftrag, den sie erfüllen. Der Kontakt zwischen Arbeitgebern und Detektei erfolgt ausschließlich über einen Mandantenbetreuer. Dieser klärt mit den Interessenten, welche Ziele sie mit der Beauftragung erfolgen, welches Budget zur Verfügung steht und welche Beweise sie sich erhoffen. Durch diesen zwischengeschalteten Betreuer sind die Anonymität und Privatsphäre der Mandanten bestmöglich geschützt.

 Die gesammelten Beweise müssen gerichtsfest sein 

 Eine gute Detektei sammelt gerichtsfeste Beweise, die Arbeitgeber gegen Lohnfortzahlungsbetrüger einsetzen können.
Eine gute Detektei sammelt gerichtsfeste Beweise, die Arbeitgeber gegen Lohnfortzahlungsbetrüger einsetzen können. Foto: Pixabay/PublicDomainPictures

Legale Beweise können nicht auf illegale Weise gewonnen werden. Wirtschaftsdetektive sind deshalb verpflichtet, bei ihrer Arbeit sämtliche gültigen Gesetze zu berücksichtigen. Denn es nützt den Arbeitgebern nichts, wenn sie wissen, dass ein Arbeitnehmer Lohnfortzahlungsbetrug begeht, dies aber nicht nachweisen können. Deswegen nutzt eine Detektei viele legale Kanäle wie Datenbanken und Informanten und führt eigene Observationen durch, bis die für den Mandanten relevanten Beweise gefunden wurden.

 In einem weiter gefassten Sinn meint „gerichtsfest“ zudem, dass die Beweise eindeutig und überzeugend sein müssen. Auf Fotos müssen die Arbeitnehmer beispielsweise einwandfrei zu erkennen sein. Außerdem ist es erforderlich, dass die Zeit, zu der eine Tat begangen wurde, die den Tatbestand des Lohnfortzahlungsbetrugs erfüllt, nachgewiesen werden kann. Eine Detektei stellt sicher, dass die gesammelten Informationen diesen Ansprüchen gerecht werden und vor Gericht eingesetzt werden können.

 Wissenswertes zu den Kosten einer Detektei

 Eine seriöse Detektei arbeitet mit einer transparenten Kostenstruktur. Die Mandanten können jederzeit klar nachvollziehen, welche Leistungen erbracht wurden und wie viel dafür zu zahlen ist. Professionelle und erfahrene Detekteien haben meist feste Stundensätze, nach denen sie abrechnen. Außerdem bieten sie Standardpakete und Premiumpakete an, aus denen die Interessenten wählen können. Die erbrachten Leistungen lassen sich immer auf den individuellen Bedarf anpassen, ohne dass die Leistungen oder das Engagement der Wirtschaftsdetektive hierunter leiden würden.

 Laut BGH (Bundesgerichtshof) sind Kosten für eine Detektei Prozesskosten. Werden im Rahmen einer Investigation gerichtsfeste Beweise für ein Fehlverhalten der Arbeitnehmer festgestellt und kommt es zu einer Anklage, werden auch die Detekteikosten mitverhandelt. Diese sind von der unterlegenen Partei zu zahlen. Es lohnt sich für Arbeitgeber daher in vielen Fällen, nach einer erfolgreichen Ermittlung eine Anzeige wegen Lohnfortzahlungsbetrugs gegen ihre Angestellten zu erstatten.

 Observationen sind mit einem begründeten Verdacht legitim

 Der Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung genießen in Deutschland zurecht einen hohen Schutz. Deswegen ist es Arbeitgebern nicht gestattet, ihre Angestellten grundlos überwachen zu lassen. Das gilt für begrenzte Zeiträume und erst recht ist eine Überwachung rund um die Uhr nicht rechtens. Eine solche Observation stünde in einem krassen Missverhältnis zu den zu erwartenden Ergebnissen. Es ist daher genau zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine rechtskonforme Observation überhaupt gegeben sind.

 Der Gesetzgeber schreibt vor, dass für eine Observation durch eine Detektei ein begründeter Verdacht vorliegen muss. Dieser darf nicht einfach unterstellt, sondern muss im Zweifelsfall nachgewiesen werden. Liegt ein entsprechender Verdacht vor, darf eine Detektei beauftragt werden. Sollte sich im Rahmen der Observation herausstellen, dass sich der Verdacht nicht bestätigt, muss die Investigation umgehend beendet werden.

Lohnfortzahlungsbetrug nicht im Alleingang untersuchen

 Es ist dringend davon abzuraten, Lohnfortzahlungsbetrug im Alleingang zu untersuchen. Einige Arbeitgeber wollen sich die Kosten für eine professionelle Detektei sparen und ermitteln auf eigene Faust. Das ist einerseits schwierig, weil hierdurch Anonymität und Diskretion nicht gewährleistet werden können. Außerdem kennen Laien nicht alle relevanten rechtlichen Bestimmungen, die mit Lohnfortzahlungsbetrug und dem Observieren von Angestellten einhergehen. Die Gefahr ist groß, dass sie bei ihren Ermittlungen einen Rechtsbruch oder einen Fehler begehen und die gesammelten Daten nicht gerichtsfest sind. Aus all diesen Gründen sollten Arbeitgeber auf eine eigene Observation verzichten und lieber mit einer Detektei zusammenarbeiten.

Fazit

Unternehmen haben jedes Recht, sich gegen Lohnfortzahlungsbetrug zu wehren. Sie dürfen einen solchen Straftatbestand aber nicht einfach unterstellen, sondern müssen ihren Verdacht nachvollziehbar begründen können. Die Zusammenarbeit mit einer Detektei erfolgt dann unkompliziert und zielführend. Sehr gute Anbieter warten mit einer Erfolgsquote von 89% auf und liefern gerichtsfeste Beweise für die Überführung eines Angestellten. Deswegen sollten Betriebe die Kosten für eine Detektei als Investition verstehen, durch die sie Betrüger enttarnen und erhebliche Nebenkosten vermeiden.