Wenn in der Stadt die Flocken fallen Schneesicher

Obwohl der kalendarische Winter noch nicht ganz in Sicht ist, könnten laut der aktuellen Wetterprognosen die ersten Schneeflocken ihren Weg auch nach Düsseldorf finden. Das bringt ein paar Pflichten mit sich und setzt hier und da besondere Verhaltensweisen voraus.

Anlieger haben nach den Vorgaben der städtischen Straßenreinigungssatzung Schnee und Eis auf einer Breite von mindestens einem Meter zu räumen, außerdem Zuwege zu Bushaltestelle oder Depotcontainer.

Foto: Stadt Düsseldorf

Für den Verkehr ist Winterwetter, egal ob mit Kraftfahrzeug, Bus oder Bahn, mit dem Rad oder zu Fuß eine Herausforderung. Für alle gilt daher die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme, besonders gegenüber den jeweils schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern. Für Fahrten und Wege sollte grundsätzlich mehr Zeit eingeplant werden. Auch sollte man sich frühzeitig über die Wetter- und Verkehrslage informieren. Für den motorisierten Verkehr und den öffentlichen Nahverkehr, betont die Stadt, werden bei entsprechender Wetterlage - in den frühen Morgenstunden beginnend - alle wichtigen Hauptverkehrsstraßen geräumt und gestreut.

Radweg-Winterdienst

Für den Radverkehr wird bei Eis und Schnee ein Hauptradwegenetz geräumt. Der Radwege-Winterdienstplan kann über die Seite www.maps.duesseldorf.de von allen Endgeräten - sowohl mobil als auch am PC - mit Internetanbindung abgerufen werden. Er ist dort unter der Rubrik „Kategorien und Themen“ - „Radwege  und mehr“ - „Fahrradnetzplan“ - „Winterdienst Radwege“ zu finden. Das Räumen der Radwege beginnt nach Stadtangaben zeitgleich mit der Räumung der Hauptverkehrsstraßen. Zu beachten sei: Auf Radwegen kann sich bei anhaltendem Schneefall nach der Räumung gegebenenfalls wieder in kurzer Zeit eine neue Schneedecke bilden. In Kreuzungsbereichen lasse es sich leider nicht ganz vermeiden, dass Schnee vom kreuzenden Verkehr auf die Fahrbahn des Radverkehrs hineingetragen wird. An diesen Stellen sei daher eine besonders vorausschauende und vorsichtige Fahrweise angesagt.

Räumpflicht

Für alle Anlieger wird darauf hingewiesen, dass eine Räumpflicht der Gehwege vor dem eigenen Grundstücken besteht. Anlieger haben nach den Vorgaben der städtischen Straßenreinigungssatzung Schnee und Eis auf einer Breite von mindestens einem Meter zu räumen, außerdem gegebenenfalls eine Zuwegung zu einer Bushaltestelle oder einem Depotcontainer. Die Pflicht gilt an Werktagen von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr. Nach 20 Uhr gefallener Schnee muss am folgenden Tag bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr beseitigt sein. Zum Abstreuen sollen abstumpfende Mittel genutzt werden. Für den „Hausgebrauch“ sind Sand, Granulat oder Splitt bestens gegen Glätte geeignet und damit die Mittel der Wahl. Empfohlen werden im Übrigen besonders Streumittel, die mit dem Blauen Umweltengel ausgezeichnet sind.

Der Einsatz von Streusalz ist auf Gehwegen grundsätzlich nicht erlaubt. Salz schadet den Bäumen und darf keinesfalls auf Baumscheiben oder Grünflächen gelangen. Eine Ausnahme gilt nur für die Awista an speziellen gefährlichen Stellen, etwa an Fußgänger-Überwegen. Zu den pflanzenschädigenden Salzen zählen nicht nur gewöhnliches Steinsalz (Natriumchlorid), sondern auch „alternative“ Auftaumittel wie Calciumchlorid, Ammoniumsulfat oder Kaliumformiat, deren Nutzung auf Gehwegen ebenfalls nicht erlaubt ist.

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