Laienrichter gesucht - Düsseldorf braucht Schöffen Die Wahrheit finden

Viele Gemeinden stellen zurzeit Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffen für die nächste Amtsperiode 2024 bis 2028 auf. Laut Deutscher Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen (DVS) werden insgesamt 60.000 Schöffen in ganz Deutschland benötigt - auch in Düsseldorf.

 Düsseldorf sucht Menschen mit einem ausgeprägten Rechtsempfinden.

Düsseldorf sucht Menschen mit einem ausgeprägten Rechtsempfinden.

Foto: Pixabay/Sang Hyun Cho

Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die neben den Berufsrichtern gleichberechtigt an der Urteilsfindung beteiligt sind. Sie üben das Richteramt zwar als rechtliche Laien aus, haben aber die gleichen Rechte und Pflichten wie die Berufsrichter. Tobias Klingelhöfer, Rechtsexperte bei der Düsseldorf ARAG, erläutert, wer das Amt ausüben darf und worauf es dabei ankommt.

Welche Aufgaben hat ein Schöffe?

Schöffen leisten im Hauptverfahren von Strafprozessen als ehrenamtliche Richter einen wichtigen Beitrag zur Wahrheitsfindung. Ihre Aufgabe ist es, zu einem unabhängigen Urteil über die Angeklagten zu kommen. Sie haben allerdings keinen Einblick in die Prozessakten, in denen auch die Ermittlungsergebnisse der Polizei stehen. Deshalb haben Schöffen einen unvoreingenommenen Blick auf die Angeklagten. Dabei haben sie das gleiche Stimmrecht wie ein Berufsrichter und entscheiden gemeinsam über die Schuld und das Strafmaß.

Welche Voraussetzungen muss ein Schöffe erfüllen? 

Schöffen müssen keine juristische Ausbildung absolviert haben. Bewerber müssen zu Beginn der Amtsperiode zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Sie müssen deutsche Staatsangehörige sein und über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Zum Zeitpunkt der Berufung muss ihr Wohnsitz in der Gemeinde liegen, die zum Gerichtsbezirk gehört. Eine besondere Verfassungstreue ist ebenso wichtig wie die gesundheitliche Eignung. Wer Jugendschöffe werden will, sollte zudem Erfahrung in der Jugenderziehung haben und erzieherische Fähigkeiten besitzen. Soft-Skills sind u.a. soziale Kompetenz, Lebenserfahrung und Menschenkenntnis.

Wer ist nicht für das Schöffenamt geeignet?

Schöffen dürfen nicht überschuldet sein. Wer etwa wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden ist oder wenn ein schwebendes Verfahren vorliegt, darf man das Schöffenamt ebenfalls nicht ausüben.

Wie lange dauert die Amtszeit?

Eine Amtsperiode für Schöffen beträgt zurzeit fünf Kalenderjahre.

Was verdient man?

Da es sich um ein Ehrenamt handelt, bekommen Schöffen für ihre Dienste kein Geld. Lediglich ihr Aufwand wird pauschal mit sechs Euro pro Stunde entschädigt. Auch Fahrtkosten zum Gericht werden erstattet. Genauso wie ein Verdienstausfall. Der richtet sich nach dem Bruttomonatseinkommen des Schöffen und wird dann minutengenau abgerechnet. Maximal werden 24 Euro pro Stunde erstattet, unter bestimmten Voraussetzungen kann sich dies auf 46 Euro pro Stunde erhöhen.

Müssen Arbeitgeber Schöffen freistellen?

Für die Termine im Gerichtssaal müssen Schöffen von ihrem Arbeitgeber freigestellt werden – und zwar ohne für die Sitzungstage Urlaub beantragen zu müssen. Mehr noch: Der Arbeitgeber darf einem Mitarbeiter nicht kündigen, weil er ein Schöffenamt übernimmt, egal, ob das Amt freiwillig oder unfreiwillig übernommen wurde. Die durch einen Prozess verpasste Arbeitszeit muss auch nicht nachgeholt werden. Zudem dürfen Schöffen in puncto Gehalt nicht nachteilig entlohnt werden, weil sie ihrem Amt als Laienrichter nachgehen.

Wie zeitintensiv ist das Amt?

Schöffen können pro Jahr bei bis zu zwölf Prozessen eingesetzt werden, wobei jeder Prozess in mehreren Verhandlungstagen geführt werden kann. Sie sind verpflichtet, pünktlich und ausgeruht zur Hauptverhandlung zu erscheinen. Das kann dazu führen, dass ein Schöffe, der in Wechselschicht oder Nachtarbeit arbeitet, seine Schicht vor der Verhandlung tauschen oder rechtzeitig beenden muss. Die Sitzungstermine stehen aber zum Jahresbeginn fest.