Möblierte Wohnung: Mieterverein wittert Verstöße Die Preistreiber

Das Internet-Portal ImmoScout 24 hat einen rasanten Anstieg bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum festgestellt. „Die Vermietung von möblierten Wohnungen boomt auch in Düsseldorf und einige Vermieter versuchen damit die Vorschriften der Mietpreisbremse zu umgehen!“, sagt Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des Mieterverein Düsseldorf.

Möbliertes Zimmer - „Nur schwer zu überprüfen.“ F

Möbliertes Zimmer - „Nur schwer zu überprüfen.“ F

Foto: Bild von ErikaWittlieb auf Pixabay

Eine Analyse von Immoscout zeigt, dass in den letzten vier Jahren deutschlandweit die Anzahl der möbliert angebotenen Wohnungen von 8  auf 13 Prozent gestiegen ist. Die durchschnittlichen Mieten sind demnach in dieser Zeit  von 15,50 Euro pro Quadratmeter auf 22,50 Euro  in die Höhe geschnellt.

Was viele nicht wissen, so Witzke:: „Grundsätzlich gilt die Mietpreisbremse auch für möblierte Wohnungen. Allerdings sind viele Mietangebote nur schwer zu überprüfen, da es sich oft um Teilinklusivmieten handelt, bei denen neben der eigentlichen Kaltmiete, die Betriebskosten mit Ausnahme der Heizkosten, Internetnutzung und ein Möblierungszuschlag bereits eingepreist wurden.“ Preistreiber sei hierbei der so genannte Möblierungszuschlag.

Der Vermieter nehme für die Möbel, die er in der Wohnung zur Nutzung überlässt, einen Zuschlag. Dieser müsse sich hierbei nach dem Zeitwert der Möblierung richten. Zwei Prozent davon pro Monat wären angemessen. Leider müsse der Möblierungszuschlag im Mietvertrag nicht offengelegt werden. „Es kommt nicht selten vor, dass die ‚möblierten‘ Wohnungen in Wirklichkeit spärlich und minderwertig möbliert sind“, so Witzke. „Da bei der Vermietung von möblierten Wohnungen aber wesentlich höhere Mieten als bei unmöblierten Wohnungen generiert werden können, haben viele Vermietende dieses Modell, das auf Gewinnmaximierung ausgerichtet ist, für sich entdeckt.“ 

Die Mietpreisbremse gilt allerdings nicht, wenn die möblierte Wohnung nur für den „vorrübergehenden Gebrauch“ vermietet wurde. Hierbei handelt es sich um Mietverhältnisse, die aufgrund besonderer Umstände nach dem Willen der beiden Vertragsparteien nur von relativ kurzer Dauer sein sollen. „In der Realität sieht dies allerdings häufig anders aus. Vom vorrübergehenden Gebrauch der Mietsache ist nur pro forma die Rede. Die Quadratmeterpreise, die teilweise aufgerufen werden, verstoßen nicht nur häufig gegen die Mietpreisbremse, sondern sie überschreiten auch die Grenzen zum Mietwucher“, stellt Witzke klar