Baden im Rhein wird jetzt mit bis zu 1000 Euro bestraft „Endlich verboten!“

Mehrere junge Erwachsene und ein Kind sind in Düsseldorf in diesem Jahr bereits im Rhein ertrunken. Wiederholte Appelle von Fachleuten und Rettungskräften, dort nicht zu baden, verhallten. Jetzt ist entschieden: Seit dem gestrigen Donnerstag ist das Baden im Rhein behördlich verboten. Bei Zuwiderhandlung drohen bis zu 1000 Euro Bußgeld.

Seit Donnerstag ist das Baden im Rhein in Düsseldorf behördlich verboten.

Foto: Bretz, Andreas (abr)

Die Stadt hat dafür eine ordnungsbehördliche Verordnung erlassen, die für das gesamte Stadtgebiet entlang des Flussufers gilt. „Diese Verordnung schafft für unsere Ordnungskräfte eine klare rechtliche Grundlage für das Einschreiten sowie das Ahnden von Verstößen“, so Ordnungsdezernent Christian Zaum. Die Regelung ist vorläufig bis zum 31. Dezember 2026 gültig. Verstöße werden mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet.

Für Oberbürgermeister Stephan Keller gibt es eine klare Vorgabe: „Es ist unser ausdrückliches Ziel, weitere derartige Badeunfälle in Düsseldorf zu verhindern. Trotzdem steht die Eigenverantwortung an erster Stelle, denn auch Kontrollen oder Verbote können weitere Unfälle im Rhein nie gänzlich ausschließen. Baden ist jetzt nicht nur verboten, sondern bleibt vor allem lebensgefährlich!“. Man habe bereits in der Vergangenheit auf ein umfangreiches Maßnahmenpaket gesetzt, um das Baden im Rhein zu verhindern. So wurden fest installierte Metallschilder mit hoher Signalwirkung in regelmäßigen Abständen entlang des Flusses angebracht. Zudem seien präventive Aktivitäten über Social Media sowie die digitalen Werbeflächen im gesamten Stadtgebiet genutzt worden, um über die Gefahren aufzuklären.

Und auch wenn es in der Öffentlichkeit Stimmen gibt, einige davon erreichten im Vorfeld der Entscheidung auch unsere Redaktion, die das Verbot als Bevormundung des mündigen Bürgers kritisieren, dürfte der SPD Co-Fraktionschef Markus Raub eine weitverbreitete Meinung teilen: „Endlich ist das Badeverbot im Rhein beschlossen. Nach den tödlichen Unfällen in diesem Sommer ist es höchste Zeit, dass wir entschieden handeln, um weitere Tragödien zu verhindern.“ Buhnen, Strömungen und Sogwirkungen vorbeifahrender Schiffewürden selbst geübte Schwimmerinnen und Schwimmer in Sekunden in Not bringen.

Und der SPD-Oberbürgermeister-Kandidat Fabian Zachel widerspricht Skeptikern direkt: „Es geht hier nicht um Bevormundung, sondern um Menschenleben. Prävention und Aufklärung bleiben wichtig, aber wir brauchen auch klare Regeln, damit gefährliche Situationen gar nicht erst entstehen.“

Als Baden im Sinne der Verordnung gilt das planmäßige Verweilen mit dem Körper in mehr als jeweils knöcheltiefem Wasser des Rheins zu Erholungs-, Sport- oder Freizeitzwecken, insbesondere das Schwimmen, Waten oder Spielen im Wasser. Ausgenommen von dem Verbot sind etwa Rettungsdienste im Rahmen ihrer Aufgaben oder genehmigte Veranstaltungen mit ausdrücklicher Erlaubnis der Stadt. Gestattet ist außerdem das kurzzeitige Ein- und Aussteigen beim An- und Ablegen von Wasserfahrzeugen, das Zu Wasser lassen oder Herausziehen von Wasserfahrzeugen an dafür vorgesehenen Stellen sowie das Ausüben von Angelsport.