Eltern sparen mit dem Kinderreisepass Kosten Sechs Jahre gültig

Für Auslandsreisen mit Kindern benötigt man auch für den Nachwuchs einen Ausweis oder Pass. 2021 war das EU-Passgesetz angeglichen und die Gültigkeit von Kinderreisepässen auf ein Jahr begrenzt worden. Die Stadt informiert nun betroffene Familien, dass statt des Kinderreisepasses auch ein sechs Jahre gültiger, regulärer Reisepass oder Personalausweis beantragt werden kann - verbunden mit Kostenersparnissen.

Der Kinderreisepass ist sechs Jahre gültig.

Der Kinderreisepass ist sechs Jahre gültig.

Foto: RBAV/Pucks, Stefan

Im Jahr 2006 wurde der Kinderausweis vom Kinderreisepass abgelöst. Bis Ende 2020 war dieser bis zu sechs Jahre oder maximal bis zum 12. Lebensjahr gültig. Mit dem neuen EU-Passgesetz wurde die Gültigkeit von Kinderreisepässen auf ein Jahr begrenzt. „Diese gesetzliche Änderung führt zu einem erhöhten Zeit- und Kostenaufwand bei den Eltern, da zur jährlichen Verlängerung der Kinderreisepässe eine persönliche Vorsprache mit Kind und neuem Lichtbild nötig ist“, heißt es von Seiten der Stadt. „Darüber hinaus sorgt sie auch für eine erhöhte Terminbelastung in den Bürgerbüros, denn die jährliche Verlängerung des Kinderreisepasses hat allein in diesem Jahr bisher schon für eine rund 45-prozentige Antragssteigerung gesorgt.“

Mit den Lockerungen der Coronaregeln seien die Auswirkungen der gesetzlichen Änderung umso deutlicher zu spüren. Voraussichtlich rund 10.000 zusätzliche Anträge werden im Jahr 2022 in den Düsseldorfer Bürgerbüros zu verzeichnen sein. Vielen Eltern ist gar nicht bekannt, dass statt des Kindereisepasses für Kinder jeden Alters auch reguläre Reise- und Identitätsdokumente mit einer Gültigkeit von sechs Jahren beantragt werden können. „Wir möchten die Familien informieren, welche Möglichkeiten es zur Ausstellung von Dokumenten für Kinder gibt und ihnen die Beantragung so einfach und kostengünstig wie möglich machen“, erläutert Britta Zur, Beigeordnete für den Bürgerservice. „Daher schreiben wir indiesen Wochen rund 8.000 Familien mit Kindern an, bei denen die Kinderreisepässe bis Mitte nächsten Jahres ablaufen.“

Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses mit einjähriger Gültigkeit wird eine Gebühr von 13 Euro fällig. Für jede Verlängerung ist eine erneute persönliche Vorsprache gemeinsam mit dem Kind erforderlich, es fallen 6 Euro Gebühren an und es muss ein aktuelles Lichtbild vorgelegt werden. Ein Personalausweis für Kinder weist eine Gültigkeit von sechs Jahren auf und kann gegen eine Gebühr von 22,80 Euro beantragt werden. Er wird innerhalb der Schengen-Staaten und zum Teil darüber hinaus als Reisedokument anerkannt. Ein Reisepass für Kinder kann ebenfalls mit einer Gültigkeit von sechs Jahren beantragt werden. Hierfür wird eine Gebühr von 37,50 Euro fällig.

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