Die ausgewählten Personen besitzen seit der Urkundenaushändigung weiterhin ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit. Die doppelte Staatsbürgerschaft ist seit Novellierung des Gesetzes im Juni vergangenen Jahres grundsätzlich möglich.
„Sie tragen zur Internationalität und Weltoffenheit der Landeshauptstadt bei, machen sie lebendig und stark“, so Oberbürgermeister Stephan Keller bei seiner Begrüßungsrede an die Neubürger. Die Einbürgerung sei dabei mehr als ein Verwaltungsakt. „Sie ist ein öffentliches Bekenntnis - zu diesem Land, zu unserer Stadt und zu den gemeinsamen Werten, die uns verbinden. Mit Ihren Ideen, Erfahrungen und Perspektiven bereichern Sie uns und stärken unsere demokratische Gemeinschaft.“
Durch die Novellierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist die Zahl der Einbürgerungsanträge laut Stadt stark gestiegen. Neben der grundsätzlich möglichen Mehrstaatlichkeit sind Einbürgerungen nun auch nach bereits fünf statt acht Jahren möglich. Zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai 2025 gingen beim Amt für Migration 3.415 Anträge ein. Ein Anstieg um rund 30 Prozent im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres. Bereits 1.749 Personen wurden bis Ende Mai eingebürgert.
2024 waren insgesamt 4.388 Personen eingebürgert worden, 7.259 Anträge gingen ein. Die größte Zahl hatte die syrische Staatsbürgerschaft, gefolgt von russischen, türkischen, iranischen und ukrainischen Staatsangehörigen.