1. Düsseldorf

Düsseldorf: Kröten gehen jetzt auf Wanderschaft

Amphibienschutz in Düsseldorf : Kröten gehen jetzt auf Wanderschaft

Nächtliche Temperaturen von circa acht Grad Celsius, zusammen mit leichtem Regen. Für uns Menschen vielleicht nicht die optimale Wetterlage dafür, dass Frühlingsgefühle aufkommen. Die meisten Amphibien jedoch erwachen nun aus ihrer Winterstarre.

Leider führen die Wege aus den Winterquartieren von Kröte, Frosch und Molch zu ihren Laichgewässern oft über gefährliche Straßen; beim Queren sterben so viele Amphibien.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der städtischen Landschaftspflegestation Hexhof retten jedes Jahr vielen tausend Kröten, Fröschen und Molchen das Leben. So stellen sie auf den stärksten Wanderrouten Amphibienschutzzäune und Hinweisschilder auf mit der Bitte, langsam zu fahren. Entlang der kniehohen Zäune sind Fangeimer in angemessenen Abständen im Boden eingelassen, die täglich kontrolliert werden. Die so eingefangenen Amphibien werden von den Helfern auf der gegenüberliegenden Straßenseite abgesetzt, damit Kröte, Frosch und Molch ihre Wanderung in Sicherheit fortsetzen können.

Jeder kann die Amphibien bei ihrer Wanderung unterstützen, indem er die Warnschilder beachtet. Maximal 30 Stundenkilometer oder langsamer zu fahren kann vielen Tieren das Leben retten. Experten haben herausgefunden, dass die Tiere nicht nur durch Autoreifen sterben, sondern auch der Strömungsdruck beim Überfahren für die Tiere lebensgefährlich ist.

Die Tiere wandern vor allem abends, nachts und in den frühen Morgenstunden, also zwischen 19 und 7 Uhr. Spaziergängern können bei ihrem Waldspaziergang sogenannte "Doppeldecker" begegnen. Bei den Kröten und Fröschen ist das Weibchen etwas größer und trägt bei der Paarung das Männchen auf dem Rücken, sozusagen Huckepack. Mancher Kröterich findet bereits auf der Wanderung zum Laichgewässer die Dame seines Herzens und setzt sich dieser direkt auf den Rücken, damit kein Konkurrent sie ihm wegschnappen kann.

Das Gartenamt bittet die Bevölkerung bei ihren Spaziergängen in Wald und Flur, die Tiere nicht einzufangen. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet es, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen, sie ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder gar zu töten. Diese Ordnungswidrigkeiten werden mit Geldbußen geahndet. Mehr Informationen zum Thema Amphibienschutz gibt es beim Gartenamt unter der Telefonnummer 0162-1093661.