„Mit Blick auf den Anteil von nur etwa 0,8 bis 1,2 Prozent an allen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) spielt die telefonische Krankschreibung nur eine geringe Rolle für die Krankenstände und ist daher kein zentrales Problem des deutschen Gesundheitswesens“, so das Parlament. Vor allem Teile der CDU und Arbeitgeberverbände hatten die Abschaffung gefordert.
Gleichwohl sieht die Kammer ein mögliches Missbrauchspotenzial insbesondere bei aus dem Ausland agierenden Online-Plattformen, die gekaufte Krankschreibungen lediglich auf Basis eines Fragebogens – also ohne direkten Arzt-Patienten-Kontakt – anbieten und bewerben. Ein solcher Online-Kontakt reiche nicht aus und könne arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Die Ärztekammer fordert die Bundesregierung auf, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um diese Form des Missbrauchs zu unterbinden.
„Wir halten die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gerade in Infektzeiten für eine wichtige Präventionsmaßnahme, um Ansteckungsrisiken zu minimieren und zugleich zur Entlastung der Arztpraxen beizutragen“, sagt Kammerpräsident Dr. Sven Dreyer. An der aktuellen Debatte um die telefonische Krankschreibung störe ihn vor allem, dass sie durch Pauschalisierungen eine Kluft zwischen Politik und Wirtschaft auf der einen und der arbeitenden Bevölkerung auf der anderen Seite aufmacht. „Und diese Kluft wird am Ende überhaupt nicht dazu beitragen, dass wir gesündere und motiviertere Belegschaften erhalten“, so Dreyer.