Moskau verurteilt Jacques Tilly - der sieht sich offiziell bestätigt „Eine echte Mimose“

Ein Moskauer Gericht hat den Düsseldorfer Wagenbauer Jacques Tilly zu achteinhalb Jahren Haft und einer Geldstrafe von 200.000 Rubel verurteilt. Das Urteil sorgt auch in der Landeshauptstadt für deutliche Reaktionen.

Jacques Tilly mit einem seiner „Putin“-Rosenmontagswagen

Foto: Wolfgang Harste

Die Düsseldorfer Jonges sehen darin einen Angriff auf grundlegende demokratische Werte und bekennen sich ausdrücklich zur Freiheit von Kunst und Meinung. „Es gehört zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, Gedanken und Meinungen frei äußern zu können. Diese Haltung leben wir im Düsseldorfer Karneval seit Jahrzehnten – und daran wird sich nichts ändern“, erklärt Baas Dr. Reinhold Hahlhege. Tilly ist seit vielen Jahren eng mit den Jonges verbunden: So wurde er 2019 vom Verein als bildender Künstler ausgezeichnet, und gestaltete 2022 zum 90. Geburtstag der Jonges einen Straßenbahnwaggon der Rheinbahn als rollendes Kunstwerk, auf dem er die Geschichte des Vereins in Szene setzte.

Man lasse sich die Kritik an Verhältnissen, die unseren Werten widersprechen, nicht verbieten, so Hahlhege weiter: „Gerade diese Form der klaren, auch zugespitzten Auseinandersetzung ist Teil unserer Tradition, Ausdruck einer offenen Gesellschaft und nicht verhandelbar.“

Auch das Comitee Düsseldorfer Carneval (CC) reagierte in einer Stellungnahme harsch: „Wir lassen uns nicht von einem russischen Gericht einschüchtern oder gar unserer Grundrechte berauben. Freie Gedanken sind eine Verpflichtung aus unserer eigenen Geschichte, in der Menschen und Gedanken unterdrückt wurden. Wir Karnevalisten stehen an der Seite Jacques Tillys. Als Düsseldorfer Karnevalisten verurteilen wir den Einschüchterungsversuch durch einen Schauprozess in Moskau, der alle Prinzipien der Gerechtigkeit, Fairness und Gesetzestreue vermissen lässt.“

Jacques Tilly, der mehrfach Russlands Staatschef Wladimir Putin zum Motiv für seine Karnevalswagen gemacht hatte, wurde nach Angaben des Gerichts der Verbreitung von Falschnachrichten über die russischen Streitkräfte sowie der Verletzung religiöser Gefühle schuldig gesprochen. Neben der Haftstrafe verhängte das Gericht eine Geldstrafe von umgerechnet rund 2.000 Euro und erteilte ihm ein vierjähriges Arbeitsverbot. Tilly wurde in Abwesenheit verurteilt. Eine tatsächliche Strafvollstreckung außerhalb Russlands ist unwahrscheinlich.

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„Eine echte Mimose“
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