Schwangerschaftsabbruch im Fokus „Befreiung!“

Die Ärztekammer Nordrhein in Düsseldorf begrüßt den Appell des gerade zuende gegangenen Deutschen Ärztetages in Leipzig, den Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln. Kammer-Präsident Dr. Sven Dreyer spricht von einer daraus folgenden Befreiung der Mediziner vom Vorwurf der Rechtswidrigkeit.

Schwangere Frau - „Abbruch entkriminalisieren, Beratungspflicht aufrechterhalten.“

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Nach derzeitiger Regelung ist ein Abbruch in dieser Zeit, dem so genannten 1. Trimenon, zwar rechtswidrig, bleibe aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Eine entsprechende Beschlussvorlage war unter Federführung der Delegierten der Ärztekammer Nordrhein erarbeitet worden. In Leipzig sprachen sich nach Kammer-Angaben über 90 Prozent der Delegierten dafür aus. Gleichzeitig müsse aber die Pflicht für die ungewollt Schwangeren aufrechterhalten bleiben, ein Beratungsgespräch wahrzunehmen.

Die Entkriminalisierung und die dadurch bedingte gesellschaftliche Entstigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen trügen dazu bei, die Versorgung der betroffenen Frauen sowie die Rechtssicherheit für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte zu verbessern, heißt es in dem Beschluss. Der Ärztetag betonte zugleich, dass die Beibehaltung der Beratungspflicht dazu beitrage, auch das werdende Leben zu schützen. Dazu gehöre auch, dass man die Lebensumstände der geborenen Kinder mehr in den Blick nehme. Es gehe darum, das Grundrecht der Frau auf reproduktive Selbstbestimmung und das Grundrecht des Ungeborenen auf Leben in Einklang zu bringen.

Dr. Sven Dreyer.

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Kammer-Präsident Dr. Sven Dreyer betont: „Ärztinnen und Ärzte dürfen nicht gezwungen werden, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen. Sie sind allein ihrem Gewissen verpflichtet. Die angestrebte Herausnahme des Schwangerschaftsabbruchs im 1. Trimenon aus dem Strafgesetzbuch befreie aber sowohl die Mediziner als auch die Patientinnen vom Vorwurf, grundsätzlich rechtswidrig zu handeln.“