Steuererklärungen im März - zügige Abgabe lohnt sich 1.000 Euro zurück

In diesem Monat beginnen die Finanzämter mit der Bearbeitung der Steuererklärungen für das Jahr 2020. Wegen der Corona-Pandemie müssen mehr Steuerzahler als üblich eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Im März beginnen die Finanzämter mit der Bearbeitung der Steuererklärungen für 2020. Die Abgabefrist endet am 2. August.

Foto: BdStNRW

Wen das betrifft und warum sich eine zügige Abgabe lohnen kann, erklärt der Bund der Steuerzahler und bietet als Hilfestellung seine „Checkliste zur Einkommensteuererklärung 2020“.

Steuerzahler, die im Jahr 2020 Kurzarbeitergeld bzw. steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers von mehr als 410 Euro hierzu erhalten haben, müssen bis zum 2. August 2021 eine Steuererklärung einreichen. Werden sie steuerlich beraten, endet die Frist erst am 28. Februar 2022.

Auch wer Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten hat, beispielsweise, weil Schule oder Kindergarten geschlossen waren oder Quarantäne angeordnet wurde, ist von der Abgabepflicht betroffen. Grund: Diese Lohnersatzleistungen sind zwar grundsätzlich steuerfrei, fallen aber unter den so genannten Progressionsvorbehalt – das heißt, sie erhöhen den Steuersatz für das übrige Einkommen.

Da dies noch nicht beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber berücksichtigt wurde, wird es mit der Steuererklärung nachgeholt. Dadurch kann es zu Nachforderungen bei der Steuer kommen. Welche konkreten Auswirkungen sich im Einzelfall ergeben, hängt aber von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Steuerklasse bzw. der Steuerklassenkombination bei Ehegatten oder anderen Einkünften.

Wer eine Rückzahlung erwartet, sollte die Steuererklärung möglichst frühzeitig einreichen. Denn die Erklärungen werden in der Regel in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet – wer früh abgibt, bekommt schneller seine Erstattung. Im Durchschnitt erhalten Steuerzahler bei einer Steuererstattung mehr als 1.000 Euro vom Finanzamt zurück.

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