Ausritt nur mit Reit-Kennzeichen

Pferdebesitzer sollten es wissen: Das Reiten in der freien Landschaft oder im Wald ist in ganz Nordrhein-Westfalen nur mit gültigen Reit-Kennzeichen erlaubt — so sieht es das Reitrecht gemäß Landschaftsgesetzes NRW vor.

Wer in Düsseldorf ausreitet, muss ein beidseitig am Pferd gut sichtbar angebrachtes, gültiges Kennzeichen führen. Das Gartenamt der Landeshauptstadt mahnt nun: Wer seinen Wohnsitz in Düsseldorf hat, muss sein Reitkennzeichen für das Jahr 2016, so noch nicht geschehen, spätestens jetzt dort bestellen.

Pferdebesitzer, die bereits in den Vorjahren ein Reitkennzeichen beantragt hatten, haben bereits Post erhalten: Sie können ihre neuen, 2016 gültigen Reitplaketten im Gartenamt, Kaiserswerther Straße 390, abholen oder sie sich per Post zusenden lassen.

Reitsportler, die für ihr Pferd bisher noch kein Kennzeichen hatten, sollten auf jeden Fall beim Gartenamt vorsprechen, um ein Reitkennzeichen zu bekommen. Wer ohne Reitkennzeichen mit dem Pferd im Gelände unterwegs ist, muss mit einer Geldbuße von bis zu 250 Euro rechnen. Kontrollen werden durch die Untere Landschaftsbehörde und den Ordnungs- und Servicedienst (OSD) der Stadt vorgenommen.

Die Einnahmen aus der Reitabgabe, die beim Erwerb eines Reitkennzeichens zu entrichten ist, werden zweckgebunden verwendet. Damit werden Reitwege angelegt und unterhalten. Außerdem werden entstandene Schäden an privaten Straßen und Wegen ersetzt, die durch das nicht ordnungsgemäße Reiten entstanden sind. Aus diesem Grund sind alle Reiter im eigenen Interesse gefordert, die Reitregelung aktiv zu unterstützen um damit letztlich auch den Zustand des Reitwegenetzes zu verbessern.

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