Feuerwerksverbot Silvester Für mehr Sicherheit in der Altstadt

Wenn in der Silvesternacht wieder Raketen in den Himmel schießen und Knallkörper geworfen werden, dann kommt es häufig zu Verletzungen und auch Bränden. Um diese Gefahren zu mindern hat die Stadt für die Nacht vor Neujahr ein Feuerwerksverbot in der Altstadt verhängt.

 Die Grafik veranschaulicht das Gebiet der Düsseldorfer Altstadt, in dem in der Silvesternacht ein Feuerwerksverbot gilt.

Die Grafik veranschaulicht das Gebiet der Düsseldorfer Altstadt, in dem in der Silvesternacht ein Feuerwerksverbot gilt.

Foto: Stadt Düsseldorf

In der Silvesternacht ist das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Düsseldorfer Altstadt verboten. Das dient dazu, die Zahl der Verletzungen und Gefährdungen von Menschen durch unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerkskörpern zu reduzieren. Verboten sind die Feuerwerkskörper der Kategorie F 2, also typisches Silvesterfeuerwerk für Erwachsene, wie zum Beispiel Raketen, Böller und Feuerwerksbatterien. Erlaubt bleibt dagegen so genanntes Jugendfeuerwerk, wie etwa Wunderkerzen und Bodenfeuerwirbel, alle Feuerwerkskörper, die ganzjährig und an Menschen ab 12 Jahren abgegeben werden dürfen.

Das Feuerwerksverbot gilt von Montag, 31. Dezember, 20 Uhr bis Dienstag (Neujahr), 1. Januar, 6 Uhr. Während dieser Zeit ist es im öffentlichen Straßenraum in der Altstadt verboten, Feuerwerkskörper der Kategorie F 2 mitzuführen oder gar zu entzünden. Das Verbot umfasst ein Gebiet von der Ratinger Straße im Norden, der Heinrich-Heine-Allee im Osten, der Flinger Straße und dem Gebiet um den Alten Hafen im Süden und dem Rhein im Westen.

Kontrollstellen, wie etwa beim Glasverbot zu Karneval, gibt es weiterhin nicht, weil der Besucherandrang in der Altstadt zu Silvester erfahrungsgemäß deutlich geringer ist als an den Karnevalstagen. Auf den räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich des Abbrenn- und Mitführverbots wird auf den Straßen durch eine Beschilderung hingewiesen, die nach Weihnachten 2018 an verschiedenen Stellen am Rande des Gebietes, in dem das Feuerwerksverbot gilt, angebracht wird.

Verbotswidrig mitgebrachte Feuerwerkskörper dürfen durch die Polizei und das Ordnungsamt sichergestellt werden. Die sichergestellten Feuerwerkskörper werden unmittelbar vor Ort vernichtet. Dazu werden an verschiedenen Stellen mit Wasser gefüllte Container aufgestellt, in denen Feuerwerkskörper unbrauchbar gemacht und zwischengelagert werden können.

Die Polizei wird mit einem erheblichen Personalaufgebot im gesamten Gebiet der Altstadt, besonders an neuralgischen Punkten, präsent sein. Die Polizeibeamten werden sich um die Verhütung und Verfolgung von Straftaten und um die Überwachung des Mitführ- und Abbrennverbots kümmern.

Das Ordnungsamt wird zum Jahreswechsel mit 50 Dienstkräften im Einsatz sein. Sie setzen sich zusammen aus Mitarbeitern der städtischen Verkehrsüberwachung und des Ordnungs- und Servicedienstes. Die Streifen des Ordnungsamtes kümmern sich neben der Einhaltung des Böllerverbots um die Einhaltung der Düsseldorfer Straßenordnung, der Sondernutzungssatzung, des Immissionsschutzgesetzes, des Jugendschutzgesetzes sowie den Taxihalteplatz an der Heinrich-Heine-Allee.

(mivi)
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