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NRW-Landtag beschließt einmaligen Feiertag für 2017

NRW-Landtag beschließt einmaligen Feiertag für 2017

Der 31. Oktober 2017 wird in Nordrhein-Westfalen einmalig ein Feiertag sein. Der Landtag beschloss am späten Mittwochabend in zweiter Lesung einen entsprechenden Gesetzentwurf der Landesregierung. Am 31. Oktober 2017 wird der 500. Jahrestag der Reformation gefeiert.

Die Regierungschefs der Länder hatten sich dafür ausgesprochen, das Jubiläum mit einem bundesweiten freien Tag zu begehen. Der Reformationstag ist normalerweise nur in fünf Bundesländern gesetzlicher Feiertag.

Am 31. Oktober erinnern evangelische Christen an die 95 Thesen, die Martin Luther 1517 an die Tür der Schlosskirche zu Wittenberg angeschlagen hat. Er leitete damit die Reformation der Kirche ein.