Kritik aus der Stadt an „Ampel“-Plan, junge Arbeitslose neu zu betreuen „Wir verschlechtern uns“

Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller kritisiert die Pläne der Bundesregierung, die Zuständigkeit für arbeitslose junge Menschen unter 25 Jahren ab 1. Januar 2025 von den Jobcentern in die Bundesagentur für Arbeit zu verlagern. In Düsseldorf, so der OB, wurde seit 2005 eine Beratung aufgebaut, die auf die spezifischen lokalen Unterstützungsnetzwerke zurückgreift.

Kritik an Plänen der Bundesregierung: DGB-Regional-Geschäftsführerin Sigrid Wolf, OB Dr. Stephan Keller, Stadtdirektor Burkhard Hintzsche und Unternehmerschaft-Vertreter Michael Grütering (v. l).

Kritik an Plänen der Bundesregierung: DGB-Regional-Geschäftsführerin Sigrid Wolf, OB Dr. Stephan Keller, Stadtdirektor Burkhard Hintzsche und Unternehmerschaft-Vertreter Michael Grütering (v. l).

Foto: Sadt Düsseldorf/David Young

Neben Keller äußerten etwa auch Sigrid Wolf, Geschäftsführerin DGB-Region Düsseldorf Bergisch Land und Michael Grütering, Hauptgeschäftsführer des Vereins Unternehmerschaft Düsseldorf und Umgebung, Kritik an den Plänen der „Ampel“. Durch den Zuständigkeitswechsel sollen nach deren Rechnung in ganz Deutschland rund 900 Millionen Euro Steuermittel eingespart werden, da die Leistungen dann aus der Arbeitslosenversicherung gedeckt würden.

„Die in den vergangenen rund 18 Jahren aufgebauten lokalen Strukturen des Düsseldorfer Jugend-Jobcenters kommen den betroffenen Jugendlichen im Fall der Verlagerung nicht mehr zu Gute“, so Keller. „Gerade die enge Zusammenarbeit der ‚Berufsberatung vor dem Erwerbsleben‘ der Agentur für Arbeit, dem örtlichen Jugendhilfeträger und dem Jobcenter in einem Haus der kurzen Wege hat bisher in der Arbeit mit den Jugendlichen und jungen Erwachsenen zum Erfolg geführt. Durch die Verlagerung der Zuständigkeit wird sich die Beratung und Betreuung der jungen Menschen deutlich verschlechtern. Außerdem wird es durch die zusätzliche Schnittstelle zu Reibungsverlusten kommen.“

Sigrid Wolf ergänzt: „Für uns steht fest: Damit Jugendliche die bestmögliche Betreuung erfahren, muss der Zugang zu den ausschließlich im SGB II geregelten Förderinstrumenten bestehen bleiben, die Förderstruktur durch ein funktionierendes Netzwerk gesichert, unnötige Schnittstellen vermieden und beste Möglichkeiten geschaffen werden für einen Wechsel der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. All das ist bislang nicht geklärt.“

Bei der Beratung von arbeitslosen jungen Menschen sei häufig eine vielfältige soziale Beratung bis hin zu einem Fallmanagement, also einer auf den einzelnen Fall zugeschnittenen Hilfeleistung, notwendig: So stünden oftmals etwa psychische Probleme, Sucht, Schulden oder Konflikte mit den Eltern einer schnellen und erfolgreichen Vermittlung in eine Berufsausbildung oder eine Arbeitsstelle, die die Jugendlichen unabhängig von staatlicher Unterstützung machen könnten, entgegen. Auch lokale Förderangebote, die den Jugendlichen eine Struktur geben, erforderten eine eingehende Beratung.

„Es handelt sich um keine Einsparung von Mitteln, sondern lediglich um eine Verschiebung von einem steuerfinanzierten Bereich in einen beitragsfinanzierten Bereich“, sagt Michael Grütering. „Dadurch werden sich die Kosten bei der Agentur für Arbeit erhöhen und somit die Lohnnebenkosten für die Unternehmen und Beschäftigten steigen. Nur diese beiden Gruppen werden diese Verschiebung bezahlen müssen. Darüber hinaus wird die behördliche Umstellung zudem Zeit kosten – Zeit, die man nicht hat. Zwei bis drei Jahre werden sicher vergehen, um die Aufgaben komplett umzustellen.“ Das hieße auch: Zwei bis drei Schulabgänger-Jahrgängen kann man in dieser Zeit möglicherweise nur eine eingeschränkte Förderung ermöglichen.

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