Flughafen will späte Airline-Landungen verteuern Neue Hoffnung

Seit Jahresbeginn gilt am Düsseldorfer Flughafen eine neue Entgeltordnung, die der Airport im Frühjahr 2021 beim zuständigen Landesverkehrsministerium beantragt hatte. Mit seiner neuen Regelung will der Flughafen deutlich verstärkte Anreize für Airlines setzen, lärm- sowie emissionsarme Maschinen einzusetzen und nächtliche Starts oder Landungen zu vermeiden. Denn späte Ankünfte sollen teurer werden.

 Flughafen-Geschäftsführer Thomas Schnalke.

Flughafen-Geschäftsführer Thomas Schnalke.

Foto: Flughafen Düsseldorf/mike henning

Thomas Schnalke, Vorsitzender der Flughafen-Geschäftsführung: „Mit der Genehmigung unserer neuen Entgeltordnung konnten wir ein sehr ambitioniertes Vorhaben umsetzen.  Es ist uns gelungen, eine transparente und für alle Airlines gleichermaßen geltende Regelung zu finden, die zeigt, unter welchen Bedingungen Flugzeuge in Düsseldorf eingesetzt werden können. Sie ist eine verlässliche Basis für das weitere Engagement der Airlines an unserem Standort.“

 Im Vorfeld der Genehmigung einer Entgeltordnung würden Fluggesellschaften durch offizielle Konsultationen an der Festsetzung der Flughafenentgelte beteiligt. Denn den Airlines dürften Gebühren nicht ohne sachlichen Grund oder in unterschiedlicher Höhe auferlegt werden. Eine Differenzierung nach Lärmschutzgesichtspunkten, Tageszeit von Starts und Landungen sowie Schadstoffemissionen sei allerdings zulässig, heißt es von Airport-Seite.

 „Unsere Entgeltordnung ist auch ein wesentlicher Baustein in unserem umfangreichen Maßnahmenpaket zum Schutz unserer Anwohner. Denn wir verfolgen weiter das Ziel, den Fluglärm, gerade auch in den Nachtzeiten, zu reduzieren“, so Schnalke weiter. Bei den Anwohner-Initiativen kommt die neue Regelung zunächst einmal gut an. So keimt bei Christoph Lange vom Verein „Bürger gegen Fluglärm“ die neue Hoffnung, „dass sich durch die neue Gebührenordnung für die Airlines mehr Anreize bieten, Verspätungen zu vermeiden.“ Gleichwohl hält er die Rückkehr zu den niedrigeren Tagessätzen ab 6 Uhr morgens „gerade an Wochenenden für zu früh.“

Auch Werner Kindsmüller, Vorsitzender vom Verein „Kaarster gegen Fluglärm“ begrüßt gegenüber der Rheinischen Post das neue Vorgehen „Die Anhebung der Lärmzuschläge für nach 23 Uhr entspricht zwar der Höhe nach nicht unseren Vorschlägen und bleibt auch hinter den Regelungen an anderen Großflughäfen zurück, kann aber dennoch ein wichtiger Schritt zum Abbau von nächtlichen Verspätungen sein.“

Zum Schutz vor nächtlichem Fluglärm setze man laut Flughafen im vom Landesverkehrsministerium genehmigten Entgeltkatalog auf eine Verschärfung der lärmabhängigen Flughafenentgelte in den Tagesrandzeiten und im Nachtzeitraum. Die bislang bestehenden Lärmzuschläge seien jetzt noch stärker differenziert in Lärmzuschläge für die Tageszeit sowie ab 22 Uhr in deutlich höhere Beträge für die Tagesrandzeiten und die Kernnacht.

Die Differenzierung der Entgelte wachse hierbei in Richtung der Kernnacht immer stärker an. Als Kernnacht wird der Zeitraum von 24  bis 5 Uhr bezeichnet. In der Stunde vor Mitternacht steigen die Preise sogar alle 15 Minuten. Beispiel: Ein Flugzeugtyp A 320 bezahlt nun 836 Euro nach 23.30 Uhr  (vorher rund 293 Euro). Kurz vor 24 Uhr steigt der Betrag auf 1056 Euro und danach auf 1936 Euro. Zum Vergleich: Die Gebühren am Tag liegen für den Beispieltyp bei 44 Euro.

 Darüber hinaus enthalte die aktuelle Entgeltordnung am Flughafen sowohl eine lärmabhängige als auch eine schadstoffbezogene Komponente, um einen Anreiz für die Airlines zu schaffen, lärmarmes und umweltfreundliches Fluggerät einzusetzen. Damit schöpfe die seit Anfang Januar geltende Entgeltordnung am Airport den rechtlichen Rahmen für die Spreizung der Lärmzuschläge für die Tag- und Nachtzeiträume aus. Sie entspräche damit auch der von der Landesregierung im Koalitionsvertrag formulierten Zielsetzung.

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