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E-Scooter Maßnahmenkatalog Düsseldorf

Zunehmende E-Scooter-Probleme - Stadt reagiert : Roller-Anbieter müssen mehr zahlen

Seit Mitte 2019 können E-Scooter im öffentlichen Straßenraum der Stadt gemietet werden. Inzwischen gibt es fünf Anbieter, Gesamtflotte rund 12.700 Fahrzeuge. In der Praxis brachte das neue Sharing-Angebot jedoch nicht unerhebliche Probleme mit sich. Der Stadt hat daher jetzt u.a. die Nutzungsgebühr für die Anbieter stark angehoben.

Nach einer jetzt vom Stadtrat festgelegten Sondernutzungssatzung steigen die Gebühren für die E-Scooter-Anbieter deutlich auf 50 Euro pro Gerät und Jahr im Innenstadtgebiet (bisher 20) und 30 Euro in den Außenbezirken. Zudem soll die Zahl der E-Scooter in der Innenstadt auf 1.800 begrenzt und damit halbiert werden.

Die Anhebung sei ein Bestandteil der neuen Strategie für den Umgang mit den Scootern. Kernmaßnahmen wären zudem eine flächendeckende innerstädtische Parkverbotszone mit der Einrichtung von festen Scooter-Stationen und Kontrollen „E-Scooter werden oft ordnungswidrig gefahren und verbotswidrig abgestellt. Dies beeinträchtigt besonders Fußgänger und darunter Menschen mit Sehbeeinträchtigung erheblich und ist ein Ärgernis. Mit unseren strengeren Regeln wollen wir eine nachhaltige Verbesserung der Situation bewirken“, so Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller.

Konkret soll die Zahl der E-Roller im Stadtgebiet künftig auf 8.400 Stück begrenzt werden. Diese verteilen sich auf drei Areale: Besonders im Fokus: Gebiet A (Altstadt, Carlstadt und City). Hier dürfen die Sharing-Dienste ihr Angebot ausschließlich stationsbasiert machen. Diese Sharing-Stationen. sollen durchschnittlich maximal 150 Meter auseinanderliegen „Wir setzen in unserem Konzept ganz bewusst auf eine Limitierung der E-Scooter in der Innenstadt. Zukünftig soll sich hier die Flottenobergrenze an den zur Verfügung stehenden Abstellmöglichkeiten orientieren. Wir werden sie daher auf 1.800 Stück festsetzen“, betont Mobilitätsdezernent Jochen Kral. Zudem strebe die Stadt mit den Roller-Anbietern eine Vereinbarung zur freiwilligen Selbstverpflichtung an. Dazu gehöre etwa der Einsatz von Ordnungspersonal durch die Anbieter oder die Erprobung neuer technischer Lösungen bei der Ortung der Fahrzeuge.

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Die Anbieter selbst stehen den Maßnahmen kritisch gegenüber. Sie würden die Gefahr bergen, dass die Verkehrswende in der Stadt blockiert wird. Zudem verwies man auf bereits erfolgte erfolgreiche Maßnahmen, wie etwa die Einrichtung von Parkflächen.