Durchfahrtberechtigungen für die Zeit der großen Kirmes am Rhein Verkehrskonzept während der Kirmeszeit vom 15. bis 24. Juli

Zur großen Kirmes auf den Rheinwiesen soll das in den letzten Jahren bewährte Verkehrskonzept wieder für Ruhe in den umliegenden Wohngebieten sorgen. Die betroffenen Gebiete in Teilen von Oberkassel und Niederkassel werden an den Wochenenden ab 13 Uhr, an allen übrigen Tagen ab 15 Uhr, bis jeweils 23 Uhr für den Autoverkehr gesperrt.

Sie sind in dieser Zeit nur über neun Einfahrten erreichbar. Anwohner, die in dem gesperrten Bereich mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und eine Ausnahmegenehmigung für Bewohner erworben haben, benötigen keine besondere Durchfahrtsberechtigung. Mit Hauptwohnsitz gemeldete Kraftfahrzeughalter, die keine Ausnahmegenehmigung für Bewohner erworben haben und deren Fahrzeug am Wohnort angemeldet ist, erhalten die Anwohner-Durchfahrtsberechtigung zugeschickt.

Auch mit Nebenwohnsitz gemeldete Kraftfahrzeughalter, die ihr Fahrzeug auf diesen Wohnsitz zugelassen haben, erhalten die Durchfahrtsberechtigung mit der Post zugesandt. Kraftfahrzeughalter, die im gesperrten Bereich ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben, deren Fahrzeuge aber nicht auf ihren Wohnsitz zugelassen sind, erhalten bei Vorlage des Personalausweises oder einer Meldebescheinigung einen Durchfahrtsberechtigungsschein.

Im gesperrten Bereich ansässige Betriebe, deren Fahrzeuge nicht auf den Firmensitz zugelassen sind, erhalten nach Vorlage eines schriftlichen Antrages auf Firmenbogen für jedes angegebene Fahrzeug einen Durchfahrtsberechtigungsschein.
Sonstige Betriebe mit Kundenverkehr erhalten auf Antrag für die Geschäftszeiten Durchfahrtsberechtigungen. Der Geschäftsinhaber kann
die mit Firmenstempel versehenen Durchfahrtsberechtigungen an seine Kunden ausleihen.

Betriebe, die Mitarbeiter mit häufigem Außendienst beschäftigen, können einen Antrag auf Firmenbogen stellen, in dem die Kraftfahrzeugkennzeichen dieser Angestellten aufgeführt sind. Es soll bestätigt werden, dass sie häufig Außendienst wahrnehmen.

Die Ausgabe der Durchfahrtsberechtigungsscheine erfolgt am
Montag,11. Juli, 8.30 bis 15 Uhr;
Dienstag, 12. Juli, 8.30 bis 15 Uhr
Mittwoch, 13. Juli, 8.30 bis 15 Uhr
Donnerstag, 14. Juli, 8.30 bis 18 Uhr
Freitag, 15. Juli, 8.30 bis 12 Uhr
jeweils in der Bezirksverwaltungsstelle 4, Luegallee 65, 3. Obergeschoss,
Raum 313.

Schriftlichen Anträgen auf Erteilung einer Durchfahrtsberechtigung soll
ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beigefügtwerden. Die Mitarbeiter der Bezirsverwaltungsstelle machen zudem darauf aufmerksam, dass in der Polizeiwache an der Luegallee 65 und im Bürgerbüro keine Durchfahrtsberechtigungen ausgegeben werden.

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