1. Düsseldorf

Hardenbergstraße: Erhaltungssatzung

Hardenbergstraße: Erhaltungssatzung

Mit 10:8 Stimmen hat sich die Bezirksvertretung in ihrer letzten Sitzung dafür ausgesprochen, das Häuser-Ensemble an Dreifaltigkeits- und Hardenberstraße durch eine Erhaltungssatzung unter Schutz zu stellen.

Diese Entscheidung wird nun im Planungsausschuss beraten. Vorausgegangen war eine angeregte Diskussion über das Für und Wider des ästhetischen Schutzes in einem Gebiet, in dem zwar noch originalgetreue Häuser vom Anfang des 20. Jahrhunderts stehen, aber auch genauso viele schon x-mal umgebaut und in ihren Fassaden verändert wurden. Investoren, die Wohnraum schaffen wollten, würden abgeschreckt, Dämm-Maßnahmen seien zwar möglich, aber kostenaufwendig. Die Kritiker konnten aber nicht die Mehrheit hinter ihren Argumenten versammeln.

(City Anzeigenblatt Duesseldorf)