Ryan-Air-Streik Diese Rechte haben Passagiere

Heute streiken die britischen Ryanair-Piloten. Dadurch werden wohl zahlreiche Flüge in ganz Europa ausfallen oder stark verspätet starten. In Deutschland startet die Billigairline von 14 deutschen Flughäfen aus, darunter auch der Airport Weeze in der Nähe von Düsseldorf.

 Bleibt am Boden: Maschine von Ryan Air.

Bleibt am Boden: Maschine von Ryan Air.

Foto: Pixabay

Was betroffene Passagiere nun beachten müssen, erklärt Laura Kauczynski. Sie ist Expertin für Fluggastrechte des weltweit führenden Fluggasthelfer-Portals, AirHelp: „Durch die aktuellen Ryanair-Pilotenstreiks in Großbritannien werden wohl mitten in der Hauptreisezeit zahlreiche Flüge der Billigairline ausfallen oder nur verspätet starten können. Betroffene Passagiere sollten unbedingt die aktuelle Lage beobachten und regelmäßig den Status ihres Fluges überprüfen. Reisende, deren Flüge gestrichen werden, haben unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person, sofern sie weniger als 14 Tage vor dem eigentlichen Abflugtermin über den Ausfall ihres Fluges informiert wurden. Gleiches gilt für Passagiere, deren Flüge ihr Ziel erst mit mindestens drei Stunden Verspätung erreichen.“

Im April 2018 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass selbst ein unangekündigter Streik des Airline-Personals keinen außergewöhnlichen Umstand darstellt, der die Fluggesellschaften von ihrer Pflicht befreit, Entschädigungen auszuzahlen.

„Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden ist die Airline zudem dazu verpflichtet, Reisenden den vollen Ticketpreis zu erstatten, falls diese sich gegen einen Alternativflug entscheiden“, sagt Kauczynski. Bei Verspätungen von über zwei Stunden und einer betroffenen Flugstrecke von über 1.500 Kilometern müsse die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen Mahlzeiten und Getränke bereitstellen und ihnen die Möglichkeit bieten, zwei Telefonate zu führen oder auch zwei Faxe oder E-Mails zu versenden. Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen. „Wir raten, diese Versorgungsleistungen bei der Fluggesellschaft einzufordern. Wir von AirHelp unterstützen Passagiere dabei, ihr Recht durchzusetzen und ziehen wenn nötig auch für sie vor Gericht”, so Kauczynski.

Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin. Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird.

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