In der Stadt, etwa in Unterbilk und Golzheim, waren zuletzt Fälle bekannt geworden, in denen mit angekündigten Mieterhöhungen und umfänglichen Renovierungsarbeiten mutmaßlich Druck auf teils langjährige MieterInnen gemacht wurde, um den Weg frei zu machen für Sanierungen und Umwandlungen in luxuriösere Wohneinheiten - Stichwort „Entmietung“. Die Stadt hatte im vergangenen Jahr angekündigt, hier genauer hinzuschauen. „Die Verwaltung wird prüfen, mit welchen Instrumenten sie Mieter besser schützen kann“, so OB Stephan Keller seinerzeit.
Fakt ist, so Witzke: Es gilt die Mietpreisbremse! Das bedeutet in der Regel, eine Miete 10 Prozent über den ortsüblichen Mietspiegel ist okay. 20 Prozent drüber ist eine Ordnungswidrigkeit und 50 Prozent drüber ist sogar eine Straftat. „Wucher“, so der Mietervereinschef. „Ordnungswidrigkeiten und Straftaten müssten verfolgt und ihnen vorgebeugt werden“ Aber Düsseldorf entwickele sich inzwischen zum „Sonderfall des Nichtstuns“, ärgert sich der Vorsitzende. „Ringsum interessieren sich Städte mehr für die Sorgen der Mieter.“
Beispiel Köln, da heißt es offiziell auf der städtischen Website: „Wir greifen Verdachtsfälle der Mietpreisüberhöhung nach dem Wirtschaftsstrafgesetz auf – Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent – und verfolgen solche Verstöße im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens. Die Mietpreisüberhöhungen können mit Bußgeldern geahndet werden. Auch kann die Erstattung des entstandenen Mehrerlöses angeordnet werden.“ Und weiter heißt es von Seiten der Domstadt: „Wenn Mietwucher vermutet wird, ermittelt die Staatsanwaltschaft“.
Dagegen der O-Ton in Düsseldorf: „Für eine Überprüfung dieser Mieterhöhungen stehen Ihnen die Verbraucherzentrale, die ortsansässigen Mietervereine sowie die Rechtsanwaltschaft zur Verfügung.“ Aber es gebe „erhebliche Hürden“. Für Hans-Jochem Witzke klingt das wie: „Besser, lieber Mieter, du klopfst bei deiner Stadtverwaltung gar nicht erst an.“
Der Mieterverein hat inzwischen reagiert. Jeder Düsseldorfer Mieter — nicht nur Mitglieder — können mit einem „Wucher-Tool“ die eigene Miete auf Zulässigkeit überprüfen (der Düsseldorfer Anzeiger berichtete). Einige Tausend hätten das bereits gemacht. Bei fast einem Drittel (30 Prozent) war eine Überhöhung von mindestens 20 Prozent festzustellen, in 18 Prozent der Fälle, so Witzke, dürfte strafbarer Mietwucher vorliegen. Mit einem Klick könne man die mutmaßliche Überhöhung und den Mietwucher vom Tool aus zur Wohnungsaufsicht schicken und zur Anzeige bringen. „Vor der Kommunalwahl am 14. September sagen die Kandidierenden, bezahlbares Wohnen und Mietpreise seien das Thema Nr. 1. Mal sehen, was nach der Wahl davon übrig bleibt“, so Hans-Jochem Witzke.