Hartz IV: Mietobergrenze wird angehoben

In Düsseldorf werden die Mietobergrenzen für Empfänger von Hartz IV oder Grundsicherung angepasst und um rund 15 Cent pro Quadratmeter angehoben.

etobergrenzen gelten vor allem für Arbeitsuchende, die Leistungen für den Lebensunterhalt vom Jobcenter beziehen, oder Grundsicherung im Alter vom Amt für soziale Sicherung und Integration. Aber auch für Asylberechtigte und Flüchtlinge ohne ausreichendes Einkommen können sie wichtig sein.

"Mit der Anhebung trägt die Landeshauptstadt den gestiegenen Mieten Rechnung und kommt den Menschen, die auf Transferleistungen angewiesen sind, entgegen", erklärt Stadtdirektor und Sozialdezernent Burkhard Hintzsche. "Düsseldorf beweist sich damit einmal mehr als soziale Stadt." Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales hat in seiner aktuellen Sitzung die neuen Sätze, die ab sofort gelten, zur Kenntnis genommen.

Bei einer Einzelperson gelten beispielsweise zukünftig bis zu 415 Euro (bisher 407 Euro) als angemessen. Für einen Haushalt mit zwei Personen sind es maximal 514 Euro (bisher 504 Euro). Bei einer Familie mit zwei Kindern oder vier Personen im Haushalt können bis zu 805 Euro (bisher 790 Euro) anerkannt werden. Bei einer Bedarfsgemeinschaft mit fünf Haushaltsmitgliedern wird mit bis zu 1.060 Euro (bisher 1.040 Euro) gerechnet.

Die Grenzwerte beziehen sich auf Miete plus Nebenkosten ohne Heizung (Bruttokaltmiete). Die Heizkosten werden je nach Art der Heizung zusätzlich berücksichtigt.

Hintergrund: Für die Festlegung der Mietobergrenzen hat das Amt für Statistik und Wahlen bereits 2014 eine umfassende Erhebung zu den Mieten in Düsseldorf vorgenommen. Der nun erfolgten Anpassung liegt die Entwicklung der Verbraucherpreise für Nordrhein-Westfalen zugrunde. Danach sind die Mieten zwischen September 2014 und Juni 2016 um 1,87 Prozent gestiegen.

Für 2018 plant das Amt für Statistik und Wahlen wieder eine Mietpreiserhebung in Düsseldorf. Die Landeshauptstadt Düsseldorf ist als Trägerin der Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites (Grundsicherung für Arbeitsuchende) und Zwölftes Buch (Sozialhilfe) verpflichtet, die Mietobergrenzen festzulegen und regelmäßig zu aktualisieren.

(City Anzeigenblatt Duesseldorf)
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