Blitzmarathon: Nur zwei Fahrverbote in Düsseldorf ausgesprochen

Mehr als 180 Polizeibeamte überwachten am Donnerstag bis Mitternacht gemeinsam mit den Mitarbeitern der städtischen Verkehrsüberwachung im Düsseldorfer Stadtgebiet und auf den umliegenden Autobahnen die Geschwindigkeit.

Die meisten Autofahrer verhielten sich vorbildlich, lediglich drei Prozent der gemessenen Verkehrsteilnehmer fuhren zu schnell.

In Düsseldorf kontrollierten die Beamten 9.820 Pkw-, Lkw- und Motorradfahrer. 278 davon waren zu schnell unterwegs. In zwei Fällen müssen die Verkehrssünder demnächst zu Fuß gehen, ihnen droht ein Fahrverbot. Gegen 16.50 Uhr befuhr ein 21-jähriger Mann die Völklinger Straße statt der erlaubten 30 km/h mit 66 km/h. Ihn erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 160 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.

Auf den Autobahnen wurden 56.162 Fahrzeugführer überprüft. Die Beamten stellten 1.688 Verstöße fest. In 54 Fällen droht ein Fahrverbot. Auf der A 44 bei Meerbusch wurde ein Fahrzeugführer mit 188 km/h bei erlaubten 100 km/h gemessen. Dem Mann drohen zwei Punkte in Flensburg, drei Monate Fahrverbot und 600 Euro Bußgeld.

Zu zwei weiteren außergewöhnlichen Vorfällen kam es auf der A 52:

Gegen 14.35 Uhr hielten die Beamten bei Düsseldorf einen Audi A 6 mit bulgarischem Kennzeichen an. Der Fahrer war nicht nur 49 km/h zu schnell gefahren, bei der Kontrolle des 22-Jährigen fiel zudem auf, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Bei näherer Überprüfung stellte sich zudem heraus, dass der junge Mann bereits am Vortag ohne Führerschein in Gelsenkirchen angehalten worden war und der gestern genutzte Pkw im Rahmen eines zurückliegenden Verkehrsunfalls von der Unfallstelle geflüchtet war.

Kurz darauf, gegen 14.40 Uhr, wurde in der gleichen Messstelle ein Peugeot Boxer angehalten, dessen 32-jähriger Fahrer 23 km/h zu schnell unterwegs war. Auch dieser Fahrer verfügte nicht über einen Führerschein. Bei seiner weiteren Kontrolle ergaben sich nicht nur Anhaltspunkte dafür, dass er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gefahren war, in seinem Fahrzeug befand sich zudem eine geringe Menge Cannabis und eine nach dem Waffengesetz verbotene Waffe.

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