Städtische Gebühren: Das ändert sich im neuen Jahr

Die Sätze für Grund- und Gewerbesteuer bleiben in der Landeshaupt stadt Düsseldorf im Jahr 2015 unverändert. Stabil bleiben auch die Kanalbenutzungsgebühren.

Darüber hinaus hat der Stadtrat für 2015 Anpassungen für verschiedene Gebührensätze beschlossen. Hier eine Übersicht:

Straßenreinigung/ Restmüll
Die Gebühren für die Straßenreinigung werden aufgrund allgemeiner Preissteigerungen um rund 1,5 Prozent, die Restmüllgebühren um rund drei Prozent erhöht.

Um die Biotonne attraktiver zu machen und die separate Sammlung von Grünschnitt und Bioabfall zu verbessern, werden die Gebühren für die Biotonne im Durchschnitt um rund 7 Prozent gesenkt.

Die Nachfrage nach der — freiwillig nutzbaren — Biotonne ist in Düsseldorf in den letzten Jahren deutlich gesunken: von über 23.000 Biotonnen im Jahr 2003 auf derzeit noch gut 16.000 Biotonnen.

Nach wie vor werden große Mengen an Grünschnitt und Bioabfall über die Restmülltonne in der Müllverbrennungsanlage entsorgt. Die Wertstoffe aus der Biotonne werden zu Kompost verarbeitet.

Die Nutzung von Kompost, beispielsweise im Landschaftsbau, spart den Abbau von Mineraldünger und Torf. Mit der separaten Sammlung in der Biotonne leisten Düsseldorfer deshalb einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz.

Einwohner der Landeshauptstadt können diesen Kompost auch in haushaltsüblichen Mengen entgeltfrei auf der Kompostierungsanlage in Düsseldorf-Hamm oder auf dem Recyclinghof Garath abholen (Recyclinghöfe Lohausen und Flingern: ab Januar 2015).
Trotz vorliegender Gebührensteigerung können Grundstücksbesitzer ihre Müllgebühren oft senken, wenn sie Abfälle trennen und zum Beispiel die blaue Tonne für Altpapier und die Biotonne für Biomüll nutzen.

Meist ergibt sich dadurch die Möglichkeit, eine kleinere Restmülltonne zu bestellen und Gebühren zu sparen. Dabei ist zu beachten, dass in Düsseldorf je Person und Woche im Durchschnitt derzeit rund 30 Liter Restmüll anfallen. Nach der Abfallentsorgungssatzung müssen je Person und Woche mindestens 20 Liter Restmüllbehältervolumen vorhanden sein.

Bei Nutzung der Biotonne oder bei nachgewiesener Eigenkompostierung kann dieses Restmüllbehältervolumen auf Antrag auf 15 Liter je Person und Woche gesenkt werden. Das Umweltamt hilft gern, für ein Grundstück die optimale Behälterkombination zu ermitteln.

Anfragen unter Telefon unter 0211/89-25050 oder per E-Mail an stadtsauberkeit@duesseldorf.de.

Friedhofsgebühren
Die Kalkulation der Friedhofsgebühren für das Jahr 2015 führt im Durchschnitt zu einer Erhöhung der Gebühren von 3,74 Prozent gegenüber 2014.

Obgleich die Entwicklung der Kosten in den letzten Jahren sehr moderat erfolgt ist und Steigerungen zum Teil kompensiert werden konnten, sind die Einnahmen aufgrund zurückgehender Fallzahlen insgesamt weiter gesunken.

Gleichzeitig hält der Trend zur Urnenbeisetzung und zu preiswerteren Grabarten an. Die Gebühren sowohl für die Grabnutzungsrechte als auch die Bestattung von Kindern unter 5 Jahren bleiben unverändert.

Neben der Anpassung der Gebühren hat der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschlossen, ab dem 1. Januar 2015 das Wahlgrab mit einer Laufzeit von 20 Jahren neu einzuführen.

Bislang gab es nur die Möglichkeit, ein solches Grab für mindestens 30 Jahre zu erwerben. Um dem Wunsch von Hinterbliebenen und Geistlichen zu entsprechen, bietet die Stadtverwaltung ab dem Jahr 2015 die Möglichkeit an, eine Friedhofskapelle zu bestimmten Zeiten nicht nur wie bisher für 20 Minuten zu nutzen, sondern die Nutzungsdauer auf 30 Minuten zu verlängern. Für die verlängerte Nutzung wird eine separate Gebühr berechnet.

Die Gebühren des Krematoriums müssen zum 1. Januar 2015 um 19,38 Prozent auf dann 295,42 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) angehoben werden. Hauptgrund dafür ist, dass Überschüsse aus den Vorjahren aufgezehrt sind. Die rechtlichen Grund lagen erfordern es, Überschüsse oder Verluste innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums wieder auszugleichen.
Dies bewirkt zum Teil schwankende Gebühren.

Daneben sind die Fallzahlen weiter gesunken. Das Krematorium der Landeshauptstadt Düsseldorf wird als kontrolliertes Krematorium auch weiterhin transparent, mit der gebotenen Pietät und mit gutem Service für die Kunden zur Verfügung stehen.

Um den veränderten Anforderungen an den Einäscherungsprozess gerecht zu werden, wird ab dem 1. Januar 2015 für Verstorbene unter 5 Jahren eine auf 147,71 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) reduzierte Einäscherungsgebühr eingeführt.

Kanalbenutzungsgebühren

Die Kanalbenutzungsgebührensätze sollen gemäß dem Beschluss des Rates 2015 in unveränderter Höhe bestehen bleiben. Der seit 1. Januar 2008 geltende Schmutzwassergebührensatz bleibt somit im 8. Jahr konstant.

Auch im Jahr 2015 beträgt der Satz für die Schmutzwasserentsorgung 1,52 Euro je Kubikmeter. Die Schmutzwassergebühr wird nach der bezogenen Frischwassermenge ermittelt.

Der zum 1. Januar 2011 gesenkte und seit dem geltende Gebührensatz für die Niederschlagswasserentsorgung beträgt auch im Jahr 2015 unverändert 0,98 Euro je Kubikmeter/ Jahr oder bei Gründächern 0,49 Euro je Kubikmeter/ Jahr. Die Niederschlagswassergebühr wird nach der von den Grundstücken in den Kanal entwässernden Fläche ermittelt.

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