OSD kontrollierte Hundehalter

Einsatzkräfte des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) haben in den letzten beiden Juli-Wochen im Rahmen ihrer allgemeinen Aufgabenerledigung verstärkt darauf geachtet, ob die rechtlichen Regelungen zum Halten und Führen von Hunden eingehalten werden.

Die Streifen des OSD trafen im vorgenannten Zeitraum auf knapp 1.200 Hundehalter. Mit 95 Prozent verhielt sich der weitaus überwiegende Teil der angetroffenen Hundehalter an die rechtlich vorgesehenen Regelungen, insbesondere zur Anleinpflicht. Lediglich 57 Halter verstießen gegen die vorgeschriebene Anleinpflicht, fünf führten ihren Vierbeiner verbotswidrig auf einem Kinderspielplatz aus (zusammen 5 Prozent).

Der Düsseldorfer Bußgeldkatalog sieht für die festgestellten Verstöße keine einfachen Verwarnungen vor, sondern belegt diese durchaus vermeidbaren Taten mit Bußgeldern zwischen 100 und 150 Euro zuzüglich Verwaltungsgebühr. Im laufenden Jahr waren somit bislang 306 festgestellte Verstöße gegen die Anleinpflicht zu verzeichnen (2015: 725). Einzelheiten zu Verwarn- und Bußgeldern in Hundeangelegenheiten finden sich im Internet.

Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt bietet im Stadtgebiet über 30 Hundeauslaufflächen in Parkanlagen sowie fünf Hundefreilaufflächen an.

Hundehalter dürfen Hunde im Wald, dort aber nur auf Wegen, dann unangeleint führen, wenn die Bestimmungen des Landeshundegesetzes zu Hunden bestimmter Rassen oder zu gefährlichen Hunden eingehalten werden. Gleiches gilt auch für zahlreiche Uferzonen des Rheins mit Ausnahme von Naturschutzgebieten.

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