Stadt mietet in Lichtenbroich Bürogebäude für Flüchtlinge

Mit einem Eigentümer einer Liegenschaft in Lichtenbroich hat das städtische Amt für Gebäudemanagement nun einen Mietvertrag über die Nutzung von einem Bürogebäude zur Unterbringung von rund 290 Asyl suchenden Menschen geschlossen.

Zunächst müsse das Gebäude nun für die neue Nutzung hergerichtet werden, so die Stadt laut einer Pressemitteilung. Mit der Fertigstellung und Übergabe der Liegenschaft an die Stadt werde im Laufe des 1. Quartals 2016 gerechnet.

Düsseldorf ist nach einem festgelegten Verteilungsschlüssel verpflichtet, Menschen, die in der Bundesrepublik Deutschland Asyl beantragen, aufzunehmen und unterzubringen. Für die Kommune besteht demnach eine Unterbringungspflicht für zugewiesene Asyl suchende Menschen.

Die dafür notwendigen Kapazitäten seien bedarfsorientiert bereit zu halten. Dabei beabsichtige man keine zentrale Unterbringung der Asyl suchenden Menschen, sondern verfolge vielmehr weiter das Ziel, die unterzubringende Personengruppe auf das gesamte Düsseldorfer Stadtgebiet zu verteilen.

Man sei weiterhin bestrebt, für die Unterbringung sozialverträgliche Lösungen zu finden. Wichtige Kriterien bei der Entscheidungsfindung seien die Zahl der unterzubringenden Menschen und die angemessene Größe des Hauses bei gleichzeitiger Optimierung seiner Belegung. Neben immobilienwirtschaftlichen und fachlichen Gesichtspunkten wären darüber hinaus auch bau- und planungsrechtliche Kriterien zu beachten.

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