Stadt Düsseldorf legt Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein

Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat heute Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster gegen den Beschluss des Verwaltungsgericht Düsseldorf (VG) vom 9. Januar 2015 eingereicht, mit dem Oberbürgermeister Thomas Geisel der Aufruf zur heutigen Demonstration und zur Aktion "Licht aus!

" untersagt wurde.

Die Stadt legt in ihrer Begründung dar, dass der Oberbürgermeister seine Neutralitätspflicht nicht verletzt habe. Er habe die Düsseldorfer dazu aufgerufen, für ein weltoffenes Düsseldorf, für Toleranz und eine pluralistische Stadtgesellschaft zu demonstrieren und hierzu auch ein weithin sichtbares optisches Zeichen zu setzen.

Anders als vom VG Düsseldorf angenommen greift er damit weder in den politischen Meinungskampf ein noch nutzt er städtische Ressourcen zugunsten einer bestimmten Partei oder Gruppierung. Er ruft damit vielmehr dazu auf, Grundwerte zu verteidigen, auf denen unsere Verfassung beruht und die auch für das friedliche Zusammenleben in der Düsseldorfer Stadtgesellschaft unverzichtbar sind.

Der breite gesellschaftliche Konsens hinter dem Demonstrationsaufruf mache das auch deutlich. Auch auf Seiten der Stadtspitzen stößt dies auf Unterstützung, wie die Erklärung der Bürgermeisterin und der Bürgermeister zeige.

Ebenso sei die in der vergangenen Woche angekündigte Abschaltung der nicht sicherheitsrelevanten Beleuchtung öffentlicher Gebäude eine von der Mehrheit der Bevölkerung getragene Meinungskundgebung für diese Werte.

Die Stadt weist ferner die Auffassung des VG zurück, wonach die im Hintergrund der aktuellen Diskussion um die so genannte Pegida-Bewegung stehenden Themen der Asyl- und Flüchtlingspolitik sowie des Ausländerrechts keinen kommunalen Bezug haben.

Angesichts von bis zu 5.000 Flüchtlingen, die Düsseldorf in diesem Jahr erwartet und deren Unterbringung, Versorgung und Integration die Stadt zu bewältigen habe, sei dies eine lebensfremde Annnahme.

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