Neue Schule ist noch zu klein!

Rund 4,5 Millionen Euro hat die Landeshauptstadt in die Erweiterung und Sanierung der Dependance der St.-Apollinaris-Schule in Himmelgeist investiert.

 Der Neubau der St. Apollinaris-Dependance in Himmelgeist - „Das Raumangebot ist jedoch noch nicht ausreichend!“

Der Neubau der St. Apollinaris-Dependance in Himmelgeist - „Das Raumangebot ist jedoch noch nicht ausreichend!“

Foto: SP

Bei der offiziellen Einweihung sagte OB Dirk Elbers: „Es wurden moderne, helle und freundliche Räume gestaltet, in denen das Lernen und Unterrichten Freude machen wird. Ich freue mich für die Schülerinnen und Schüler hier in Himmelgeist.“

Mit dem „Masterplan Schulen“ gehe die Stadt seit über zehn Jahren einen konsequenten Weg. Den will Elbers weiter gehen, denn: „Die Zahl der Schüler steigt – allein im Grundschulbereich bis 2017 um 1.800 Kinder. Diesem Bedarf soll weniger mit neuen Schulstandorten als mit der Erweiterung vorhandener Standorte Rechnung getragen werden.“ Der Schulausschuss habe inzwischen dazu einen wegweisenden einstimmigen Beschluss gefasst und die Verwaltung mit der Planung entsprechender Maßnahmen beauftragt. Die ermittelten Gesamtkosten belaufen sich demnach auf rund 14,7 Millionen Euro und sollen zusätzlich zum Masterplan im Haushalt bereitgestellt werden. Anlass für die Erweiterung des Schulstandortes Himmelgeist war die wachsende Schülerzahl durch die aktuell entstehenden Neubaugebiete. Bereits die Fortschreibung der Schüler- und Raumprognose 2010 bis 2016 bestätigte eine dauerhafte Zunahme der Schülerzahlen.

Der Standort ist nun zweizügig mit insgesamt sieben Klassenräumen, zwei OGS-Räumen, drei Verwaltungsräumen inklusive Nebenräumen und einer WC-Anlage ausgestattet. Dieses Raumangebot entspricht jedoch noch nicht vollständig dem Raumprogramm für eine Zweizügigkeit.

Dafür ist das vorhandene Schulgrundstück zu klein. Es wurde daher eine dreistufige Lösung entwickelt. Im zweiten Bauabschnitt soll das Raumprogramm vollständig umgesetzt werden. Der dritte Bauabschnitt mit einer wünschenswerten Gymnastikhalle wird städtebaulich im Rahmen der Grundstückgröße berücksichtigt.

(City Anzeigenblatt Duesseldorf)
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