Gerresheims Einwohner dürfen fragen

Die Bezirksvertretung 7 (Gerresheim, Grafenberg, Hubbelrath, Knittkuhl, Ludenberg) bietet zu Beginn der nächsten Sitzung, am Dienstag, 28. November, 17 Uhr im Sitzungssaal des Gerresheimer Rathauses, Neusser Tor 12, eine Fragestunde für Einwohner zu bezirklichen Anliegen an.Zum Verfahren gibt Bezirksbürgermeister Karsten Kunert folgende Hinweise: Bis Dienstag, 14. November, können für die BV-Sitzung am Dienstag, 28. November, zu Anliegen, in denen die Bezirksvertretung entscheidungs- und anhörungsbefugt ist, schriftlich Fragen eingereicht werden, die von der Verwaltung während der Fragestunde beantwortet werden.

Die Fragen müssen spätestens zwei Wochen vor der Sitzung der Bezirksverwaltungsstelle 7 schriftlich vorliegen.

Auf der Homepage der Landeshauptstadt Düsseldorf ist zu diesem Zweck unter dem Link:
www.duesseldorf.de/formulare/anregungen-wuensche-und-fragen-an-die-bezirksvertretung-7.html
ein Online-Tool hinterlegt, das für die Eingabe genutzt werden kann. Ebenso können die Fragen per Brief an die Bezirksverwaltungsstelle 7, Neusser Tor 12, 40625 Düsseldorf, oder per E-Mail an bezirksverwaltungsstelle.07@duesseldorf.de gerichtet werden.

In der Fragestunde trägt der Bürger sein Anliegen kurz vor. Dazu sind drei Minuten Zeit, es kann auch eine Zusatzfrage gestellt werden. Die Stadtverwaltung beantwortet die Fragen, ohne dass daran im Anschluss eine Aussprache oder Diskussion stattfindet. Die Fraktionen und die Bezirksvertreter, die keiner Fraktion angehören, haben aber das Recht, eine Stellungnahme abzugeben. Die Fragestunde soll eine Zeitstunde nicht überschreiten. Fragen, die innerhalb dieser Zeit nicht beantwortet werden konnten, werden bis zur nächsten Fragestunde zurückgestellt.

Die Fragen sind kurz zu halten, um eine kurze Beantwortung durch die Verwaltung zu ermöglichen. Sie dürfen keine Wertung enthalten und dürfen nicht gegen datenschutzrechtliche und sonstige Geheimhaltungsvorschriften verstoßen. Die Fragesteller müssen in der Fragestunde anwesend sein, ansonsten gilt die vorher schriftlich eingereichte Frage als zurückgezogen.

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