Experte im Interview über die Rechte und Pflichten von Kindern und JugendlichenSpülen oder Spielen?
Den Müll raus bringen, das eigene Zimmer aufräumen, Opas 80. Geburtstag ohne Handy überstehen – manchmal ist es hart, Kind zu sein. Neben einer ganzen Reihe von gesetzlich verankerten Rechten hat der Nachwuchs eben auch Pflichten zu erfüllen, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgehalten sind: „Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten“. Wo Eltern ebenfalls das Sagen haben, erklärt Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer von der ARAG in Düsseldorf im Interview