Urteil: Bei Verengter Fahrbahn — soweit rechts, wie möglich fahren
Kommt es auf einer verengten Fahrbahn zu Streifschäden zwischen zwei Fahrzeugen, so muss der Fahrer, der mit seinem Fahrzeug in den Gegenverkehr ragte, 70 Prozent des verursachten Schadens übernehmen hat das Oberlandesgericht München entschieden.