E-Fahrzeuge: „Langsam“-Zonen, Stationen in allen Stadtteilen Automatisch drosseln

Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss hat die Weichen für die Ausweitung des E-Scooter-Managements in Düsseldorf gestellt: Bis Ende 2024 sollen in allen Stadtbezirken Sharingstationen entstehen, zudem zukünftig Fußgänger vor zu schnellen E-Scooter-Fahrern durch Langsamfahrzonen, in denen man die Geschwindigkeit automatisch drosseln kann, geschützt werden.

 Bis Ende 2024 sollen in allen Stadtbezirken Sharingstationen entstehen.

Bis Ende 2024 sollen in allen Stadtbezirken Sharingstationen entstehen.

Foto: Michael Gstettenbauer

Laut Beschluss wird der Ausbau von Sharingstationen auch im restlichen Düsseldorf erfolgen. Im Rahmen eines Sofort-Programms soll die Stadttochter Connected Mobility Düsseldorf GmbH (CMD) alle weiteren acht Stadtbezirke mit je drei bis fünf Sharingstationen ausstatten. Insgesamt werden so 24 bis 40 neue Stationen entstehen. Räumliche Schwerpunkte werden dabei, parallel zur grundsätzlichen Ausbaustrategie, besonders belebte Orte wie Stadtteilzentren oder Bahnhöfe sein. Bis Ende 2024 will man das Sofort-Programm abschließen.

Parallel ist ein Vergabeverfahren geplant, um die Anzahl der Sharing-Anbieter zu reduzieren. Aktuell gibt es vier E-Scooter-Anbieter in Düsseldorf: Tier, Lime, Voi und Bolt. Die erlaubte Obergrenze für E-Scooter und Co. liegt bei 8.400 Fahrzeugen. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens sollen nur noch drei Anbieter übrigbleiben. Ziel: eine weitere Reduzierung der Fahrzeuganzahl sowie eine Anpassung der Flottenverteilung. Auch der Verwaltungsaufwand könne so verringert werden. Eine verpflichtende Umsetzung von weiteren Vorkehrungen wie etwa Fußpatrouillen und die Bedienpflicht des gesamten Stadtgebietes sollen weitere Vorgaben im Vergabeverfahren sein. Die Durchführung dieses Verfahrens ist für das erste Halbjahr 2024 geplant.

Sogenannte „Slow Speed Zones“ werden in anderen EU-Ländern bereits erfolgreich umgesetzt. Sie ermöglichen die automatisierte Anpassung der Geschwindigkeit beim Durchqueren digitaler Grenzen, etwa innerhalb von Fußgängerzonen oder Grünanlagen, um insbesondere den Fußverkehr zu schützen. Da die Gesetzeslage in Deutschland noch keine Grundlage für die feste Einführung solcher Zonen bietet, werde das Konzept im Rahmen eines Verkehrsversuches in der Düsseldorfer Altstadt getestet. Das Pilotprojekt soll im September 2024 starten.

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