Riesenandrang am Experten-Telefon „Neues Heizungsgesetz“ „Dieser ganze Wirbel“

Fragen zum neuen Heizungsgesetz beantworteten während unserer Leseraktion Dipl.-Ing. Herbert Oberhagemann vom Verband Privater Bauherren und Finanzierungsexperte Alexander Nothaft vom Verband der Privaten Bausparkassen. Der Andrang war riesig - hier Teil 1 des Resümees, Teil 2 folgt in der kommenden Ausgabe:

 Experte Nothaft.

Experte Nothaft.

Foto: be.p

Für wen gilt die Austauschpflicht?

Für alle Besitzer älterer Ein- und Zweifamilienhäuser, die ihre selbst genutzten Häuser nach dem 1. Februar 2002 übernommen haben. Das gilt auch für Erben, die schon länger im Haus wohnen, es aber erst nach dem Stichtag geerbt haben. Die Austauschpflicht gilt für Öl- und Gaskessel, die älter als 30 Jahre sind. Stand 2024 ist Ihre Heizung von einem Austausch betroffen, wenn das Baujahr Ihrer Ölheizung 1994 und älter ist und Sie Konstanttemperaturtechnik verwenden. Heizkessel, die auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren, dürfen hingegen weiter betrieben werden. Vom Austausch ausgenommen sind außerdem Festbrennstoffkessel, Einzelraumheizungen und direkt befeuerte Warmwasserbereiter.

 Herbert Oberhagemann vom Verband privater Bauherren

Herbert Oberhagemann vom Verband privater Bauherren

Foto: Verband privater Bauherren

Müssen wir unsere Heizung nach dem neuen Gesetz gegen eine Wärmepumpe tauschen?

Nein, die Anlage darf weiter betrieben werden, bis ein kommunaler Wärmeplan mit erneuerbarer Energie vorgelegt wird.

Meine Frau und ich sind mit diesem ganzen Wirbel um Heizung, Wärmeplanung und Austauschpflicht schlicht überfordert. Müssen wir aktiv werden, und wenn ja, wann?

Es gibt eine grundlegende Übergangsfrist von fünf Jahren, bei Gasetagenheizungen sind es sogar 13 Jahre. Fünf Jahre nach dem Ausfall der alten muss eine neue Heizung auf der Basis erneuerbarer Energien eingebaut werden. Erkundigen Sie sich in Ihrer Kommune nach der Wärmeplanung. Besprechen Sie mit einem Energieberater, welche Heizlösung für Sie infrage kommt, falls Ihr Haus nicht im Planungsbereich liegt.

Ich habe kein Geld für eine Wärmepumpe...

Wenn Sie Sozialhilfeempfänger sind, berät sie das Sozialamt zu Ihrem speziellen Fall. Für das Gespräch bringen Sie bitte möglichst das Angebot eines lokalen Anlagenbaumeisters mit. Liegen Sie aber knapp über dem Sozialhilfesatz, berät Sie die Anstalt für kommunale Förderung KfW in Berlin oder die Investitionsbank in Ihrem Bundesland.

Fossile Energie wird immer teurer. Lohnt es sich, über eine Wärmepumpe nachzudenken?

Ja, möglichst aber erst nach 2028, wenn die Kommunen nach dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz ihren Wärmeplan entwickelt haben müssen.

Meine Ölheizung ist 30 Jahre alt und läuft nicht mehr optimal. Es gibt keine Originalteile mehr zum Reparieren.

Fragen Sie den Heizungsfachmann, ob er ein gebrauchtes Teil vorsorglich besorgen und dann einbauen kann.

Ich will die alte Wärmepumpe gegen eine neue tauschen. Wo und wie beantrage ich die Förderung?

Im Kundenportal „Meine.KfW.de“. Sie brauchen eine Bestätigung der Fachfirma, die den Heizungstausch vornimmt, sowie einen abgeschlossenen Liefervertrag. Grundsätzlich - erst nach der Zusage darf mit den Arbeiten begonnen werden.

Stimmt es, dass neue Eigentümer zur Sanierung verpflichtet sind?

Ja. Das betrifft die Dämmung der obersten Geschossdecke beziehungsweise des Daches sowie der Heizungsrohre. Bestimmte technische Paramater sind einzuhalten. Außerdem kann es sein, dass Sie die Heizung austauschen müssen, nämlich dann, wenn Öl- oder Gasheizung im Haus älter sind als 30 Jahre. Das steht im Gebäudeenergiegesetz, das aber auch bestimmte Ausnahmen zulässt.

Meine Ölzentralheizung stammt aus dem Jahr 2012 und funktioniert prima. Muss ich sie gegen eine Wärmepumpe tauschen?
Nein. Auch wenn die Anlage nicht mehr funktionstüchtig ist, lohnt sich eine Reparatur. Allerdings ist mit rapide steigenden Ölpreisen wegen der CO2-Steuer zu rechnen.

Mir ist nicht ganz klar, wie eine neue Heizung zu wenigstens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien gefüttert wird. Und vor allem: Wer kontrolliert das?

Der Bezirksschornsteinfegermeister sorgt mit den regelmäßigen Kontrollen bei Ihnen im Haus dafür, dass die Gesetze eingehalten werden. Bei ihm müssen Sie die neue Anlage anmelden und für den Betrieb freigeben lassen.

Muss ich meine zehn Jahre alte Gasheizung jetzt austauschen?

Nein. Gasheizungen dürfen bis Ende 2044 weiter betrieben und repariert werden.

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