Zöllner stellen "Entenfuß-Snack" sicher

Zöllner am Düsseldorfer Flughafen stellten am Dienstag einen ungewöhnlichen Snack sicher.

 Auch wenn die Entenfüße in China als "Snack" gelten, dürfen sie nicht nach Deutschland eingeführt werden.

Auch wenn die Entenfüße in China als "Snack" gelten, dürfen sie nicht nach Deutschland eingeführt werden.

Foto: Zoll Düsseldorf

Ein Reisender (23) aus Hong Kong fiel den Zollbeamten am Düsseldorfer Flughafen auf. Gerade als der Mann durch den grünen Bereich für anmeldefreie Waren verschwinden wollte, stoppten ihn die Zöllner.

 Der Reisende aus China hatte 6,5 Kilo Entefüße im Koffer.

Der Reisende aus China hatte 6,5 Kilo Entefüße im Koffer.

Foto: Zoll Düsseldorf

Bei der Röntgenkontrolle seines Reisegepäcks entdeckten die Beamten auf den Aufnahmen eine größere Mengen an Knochen und Knorpel. Sie öffneten die Taschen des Chinesen und fanden zwei große Beutel mit in Silberfolie eingeschweißten Entenfüßen (6,5 Kilo).

Der Reisende verstand die ganze Aufregung nicht. Und erklärte, dass die Entenfüße in China ein gängiger "Snack" seien. Um zu beweisen, dass sie tatsächlich zum Verzehr geeignet sind, wollte er vor den Augen der Zöllner einen Entenfuß verspeisen. Wegen des gewöhnungsbedürftigen Anblicks und Geruchs verzichteten die Beamten auf die Demonstration.

Da die Einschleppung von Tierseuchen bei der Einfuhr von Erzeugnissen tierischer Herkunft nicht ausgeschlossen werden kann, gelten für die Einfuhr solcher Lebensmitteln in die EU strenge veterinärrechtliche Bestimmungen.

Die Entenfüße wurde daher sichergestellt und werden demnächst verbrannt. Für die Kosten der Vernichtung muss der Reisende aufkommen.

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