Bayers CO-Leitung bleibt weiter verboten

Rosemarie und Hans Momm aus Hubbelrath und Karl-Heinz Muhr aus Monheim haben bestimmt erst mal tief ausgeatmet. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat ihnen und Tausenden Menschen in der ganzen Region Recht gegeben: Das Rohrleitungsgesetz von 2006 ist verfassungswidrig.

 Rosemarie und Hans Momm sowie der Politiker Rainer Klöpper (r.) vor einer Absperrstation der Leitung in Hubbelrath.

Rosemarie und Hans Momm sowie der Politiker Rainer Klöpper (r.) vor einer Absperrstation der Leitung in Hubbelrath.

Foto: schrö

Es war die Grundlage für Enteignungen, damit der Industriekonzern Bayer eine Kohlenmonoxid-Leitung zwischen Dormagen und Krefeld bauen konnte.
Die Richter machten deutlich, dass das privatnützige Projekt einer Zuleitung zwischen zwei Industriestandorten nicht der Allgemeinheit dient. Dieses Allgemeinwohl war aber die Grundfeste für den Beschluss von Landtag und Bezirksregierung, die CO-Pipeline zu genehmigen und einen Betriebsstart zu erlauben. Das Gericht in Münster ließ keine Revision zu. Jetzt soll das Bundesverfassungsgericht sich der Sache annehmen.

Die Initiativen unter Führung von Dieter Donner jubeln und auch der neue Bezirksvorsteher Karsten Kunert sagte: "Das ist eine gute Nachricht für den Stadtbezirk 7." Hubbelrath gehört dazu und der einzige Teil der Leitung auf Düsseldorfer Gebiet liegt hier. (schrö)

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