Alle Artikel vom 09. Dezember 2022
Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung der Zusatzbeiträge in der Krankenversicherung
Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung der Zusatzbeiträge in der Krankenversicherung

KrankenversicherungSonderkündigungsrecht bei Erhöhung der Zusatzbeiträge in der Krankenversicherung

Die ersten Krankenkassen haben bereits damit begonnen, die aktuell festgelegten Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2023 zu beziffern, die nächsten werden diesem Beispiel in Kürze folgen. Seit Wochen beschäftigt die beschlossene Erhöhung der Zusatzbeiträge hierzulande Bürger wie Politiker. Der Beitragssatz zur Krankenversicherung kann nicht willkürlich von den einzelnen Kassen erhoben werden. Vorgegeben ist ein gesetzlicher Beitrag von 14,6 Prozent, der für alle gilt. Vor dem Hintergrund, dass dieser Beitragssatz für die meisten Krankenkassen nicht zur Kostendeckung reicht, dürfen die gesetzlichen Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben, der von den Versicherten zu zahlen ist.