Der Eller Forst gilt mit als erstes Naturschutzgebiet der StadtAus Mooren geboren
Am 6. April 1935 hat die seinerzeit so genannte Regierung zu Düsseldorf eine im damaligen Landkreis Düsseldorf-Mettmann und Stadtkreis Düsseldorf gelegene Fläche zum Naturschutzgebiet (NSG) erklärt: Die „Vogelfreistätte Ellerforst-Unterbacher Benden“. Auf Grundlage des im Jahr 1926 erlassenen Feld- und Forstpolizeigesetzes gilt das Areal damit als das erste offizielle Schutzgebiet im heutigen Stadtgebiet.